Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung, das heißt, dass bei Vorliegen gesetzlich näher definierter Voraussetzungen automatisch die Einbeziehung in die jeweilige Versicherung erfolgt. In Österreich sind rund 25 Sozialversicherungsträger damit beauftragt, einerseits Sozialversicherungsbeiträge einzuheben, andererseits verschiedenste Leistungen an die Versicherten zu erbringen.
 


 

Überblick über ein komplexes Thema

Anknüpfungspunkt der Pflichtversicherung ist die jeweils konkret ausgeübte Erwerbstätigkeit. Für folgende Personenkreise sind unterschiedliche sozialversicherungsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen:

  • Arbeiter und Angestellte
  • freie Dienstnehmer
  • Dienstnehmer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
  • selbständig Erwerbstätige
  • Bauern
  • freiberuflich Selbständige

Speziell im Bereich der freiberuflichen Unternehmer gibt es eine irritierende Vielfalt an Angeboten und Bestimmungen. Oft löst ein und dieselbe Tätigkeit verschiedene Versicherungspflichten aus, wie z.B. GSVG, FSVG oder Kammervorsorge-Einrichtungen.

Noch komplexer wird es, wenn Sie nicht nur einer, sondern mehrerer Beschäftigungsarten nachgehen; denn unterschiedliche Tätigkeiten lösen unterschiedliche Sozialversicherungspflichten aus.

Sehr häufig befindet man sich dann in unangenehmen Situationen, z.B. für eine Leistung mehrfach zu bezahlen oder zwischen mehreren SV-Anstalten „zerrieben“ zu werden.

Das verhindern wir für Sie. Wir überprüfen die bestehenden Beitragspflichten, informieren Sie über die Unterschiede zwischen den verschiedenen Systemen und optimieren auch Ihre Sozialversicherungspflicht.

Unser Leistungsangebot
Was wir für Sie tun können...

  • Optimierung der Beschäftigungsform (Werkvertrag, freier Dienstvertrag etc.)
  • Meldung an die Sozialversicherungsträger bei Aufnahme einer Tätigkeit
  • Überprüfung der laufenden Beitragsvorschreibungen
  • Vorausberechnung der tatsächlichen Beitragsvorschreibungen nach Vorliegen des steuerpflichtigen Ergebnisses
  • Anträge auf Herabsetzung der aktuellen Beitragsvorschreibungen
  • Geltendmachung von Leistungsansprüchen
  • Unterstützung bei grenzüberschreitenden Sozialversicherungsfragen

 

 
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