
Autos sind ein teurer Spaß. Nicht nur, weil die Kfz-Preise hoch sind - Nova und Umsatzsteuer verteuern die Anschaffung eines Wagens noch zusehends. Und weil Deutschland in Punkto Kfz-Anschaffungsnebenkosten günstiger ist, fahren hierzulande viele Unternehmer mit einem deutschen Kennzeichen. Was natürlich ein Regelverstoß ist, denn wenn man hierzulande ein Kfz länger als einen Monat verwendet, ist man laut Kraftfahrtsgesetz verpflichtet, es in Österreich zuzulassen und die entsprechenden Abgaben zu bezahlen.
Da Nova-Malversationen in jüngster Vergangenheit gang und gäbe geworden sind, schießt sich die Großbetriebsprüfung nun auf diese Missetäter ein. Der Fiskus beweist dabei Spürsinn, denn er erhebt gezielt Daten von Reparaturwerkstätten über Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen und inländischem Besitzer. Die so herausgefilterten Delinquenten erhalten dann ein Schreiben mit der Aufforderung nachzuweisen, dass das Kfz dauerhaft im Ausland im Einsatz ist.
Das Glaubhaftmachen eines ausländischen Firmensitzes, an dem das Auto angemeldet ist, reicht dabei nicht aus. Auch das Eigentum - z.B. bei Leasingfahrzeugen - ist nicht relevant. Selbst wenn beispielsweise in Deutschland mehr km gefahren werden als in Österreich, kann man damit nicht nachweisen, dass das Kfz in Österreich zu Recht nicht angemeldet ist.
Hat man bereits Post vom Finanzamt bekommen, dann ist es für eine strafbefreiende Selbstanzeige in der Regel zu spät, eine Selbstanzeige hat jedoch zumindest noch strafmildernde Wirkung. In diesem Fall sollte die säumige Steuer umgehend nachgezahlt werden, um ohne Bestrafung davonzukommen. Ist man bereits im Fokus der Finanz, ist es mit einer Selbstanzeige zu spät. Die Geldstrafe kann bis zum Doppelten der nicht entrichteten Steuer betragen.
Für all jene, die das schlechte Gewissen plagt, ist eine Selbstanzeige ein probates Mittel um das Gewissen zu bereinigen und tatsächlich einem Finanzstrafdelikt zu entgehen.