
Ab 2009 gibt es für Selbstständige ein neues Modell der Arbeitslosenversicherung. Anders als freie Dienstnehmer können Sie als Selbstständiger Ihren Eintritt in die Arbeitslosenversicherung auf freiwilliger Basis in Form eines Optionsmodells erklären.
Optionsmodell für Selbstständige
Als Selbstständiger, der in der Pensionsversicherung nach dem GSVG pflichtversichert ist oder aufgrund der Kammerzugehörigkeit davon ausgenommen ist, werden Sie von der Sozialversicherungsanstalt über die Eintrittsmöglichkeit in die Arbeitslosenversicherung verständigt.
Werden Sie ab 2009 unternehmerisch tätig, können Sie innerhalb von 6 Monaten ab dieser Verständigung Ihren Eintritt in die Arbeitslosenversicherung erklären. Sind Sie bereits vor 2009 selbständig, können Sie sich bis Ende 2009 für oder gegen die Arbeitslosenversicherung entscheiden.
Alle acht Jahre neu festlegen
Der früheste mögliche Zeitpunkt Ihres Eintritts ist der 1. Jänner 2009. Haben Sie eine Wahl getroffen, ist Ihre Entscheidung zunächst für die Dauer von acht Jahren bindend. Eine neuerliche Entscheidung bzw. ein späterer Austritt aus der Arbeitslosenversicherung kann jeweils binnen sechs Monaten nach Ende des letzten achtjährigen Bindungszeitraumes erfolgen.
Wahlmöglichkeit bei Beitragsgrundlage
Ihre Beitragsgrundlage für die Arbeitslosenversicherung kann entweder ein Viertel, die Hälfte oder drei Viertel der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach dem GSVG (2008: 4.585 €) betragen. Den Beitragssatz in Höhe von 6 % der Beitragsgrundlage müssen zur Gänze Sie tragen.
2008 hätten Sie daher die Wahl zwischen folgenden drei fixen monatlichen Beiträgen:
- 68,77 € pro Monat
- 137,55 € pro Monat
- 206,33 € pro Monat