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02.06.2008 | Freie Berufe

Steuer für Gewinne bei Fernsehshows?

„Dancing Stars“, „Stars on Ice“, „Das Match“: Fernsehshows, in denen Prominente außerhalb ihres üblichen Betätigungsfelds aktiv werden, erleben derzeit einen Boom. Die teilnehmenden Promis profitieren dabei doppelt: Sie steigern Ihren Bekanntheitsgrad und bekommen für die Teilnahme beachtliche Honorare. Doch wie sieht es mit der steuerlichen Behandlung dieser Honorare aus?


Blick zu unseren deutschen Nachbarn

In der Literatur wurde bislang eine Steuerpflicht für Honorare im Zusammenhang mit Quizsendungen mehrheitlich abgelehnt.

Nun hat der deutsche Bundesfinanzhof die Einnahmen aus einer Show, bei der es nicht auf den Einsatz von Allgemeinwissen ankam, für steuerpflichtig erklärt und stellt damit die bisher vorherrschende Rechtsansicht, die von einer Steuerfreiheit ausgeht, auf den Kopf.

Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass es sich um Einkünfte aus einem entgeltlichen Vertrag handelt und sowohl eine
  • Leistung (Mitwirkung des prominenten Kandidaten an einer Unterhaltungssendung - auch wenn sich das Interesse des Publikums mehrheitlich auf überraschende oder peinliche Situationen richtet) als auch eine

  • Gegenleistung (Steigerung des Bekanntheitsgrads, Honorar, etc.)
vorliegt.


Blick ins eigene Land

In Österreich ist die Situation – zumindest nach den derzeit geltenden Richtlinien der Finanzverwaltung – bei Fernseh-Shows eindeutig: Kommt es zum Einsatz von Allgemeinwissen bzw. ist der Preis nicht als Entgelt für eine konkrete Einzelleistung anzusehen, besteht keine Steuerpflicht. Aus diesem Grund sind etwa Gewinne der „Millionenshow“ nicht einkommensteuerpflichtig.


Steuerpflicht für Dancing Stars?

Diese „steuerschonende“ Vorgangsweise kann bei Shows wie z.B. „Dancing Stars“ allerdings nicht angewendet werden. Bei diesen Shows kommt es zu keinem Einsatz von Allgemeinwissen. Vielmehr ist das Honorar abhängig von der Dauer der Teilnahme, von der erbrachten Leistung und der erzielten Werbewirkung. Es liegt daher eindeutig ein Leistungsaustausch und damit auch in Österreich Steuerpflicht vor.


Quo vadis …?


Es bleibt abzuwarten, wie die Finanzverwaltung in diesen Fällen in Zukunft vorgehen wird. Bisher wurden Honorare aus „Dancing Stars“, „Starmania“ etc. sehr „steuerschonend“ behandelt. Grundsätzlich besteht allerdings Steuerpflicht. Für die steuerfreie Behandlung fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage. Eine Steuerfreistellung wäre auch für so manchen „braven“ Steuerzahler nicht wirklich nachvollziehbar.