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01.04.2008 | Freie Berufe

Kilometergeld für Tritt in die Pedale

Frühlingszeit ist Radfahrzeit! Sobald die ersten Anzeichen des Frühlings erkennbar sind, holen viele ihr Fahrrad aus dem Keller und freuen sich über eine gesunde Alternative zum Auto. Haben Sie gewusst, dass bei betrieblich veranlassten Fahrten die Fahrradkilometer als Betriebsausgaben vom Finanzamt anerkannt werden?

Ihr Fahrrad befindet sich im Betriebsvermögen?


Steuerlich macht es einen Unterschied, ob das Fahrrad in Ihren Büchern aufscheint oder Teil Ihres Privatvermögens ist. Befindet sich das genutzte Fahrrad im Betriebsvermögen, so können nur Kosten in der tatsächlichen Höhe (Anschaffung, Reparaturen) berücksichtigt werden. In diesem Fall ist bei der Anschaffung des Fahrrades zu prüfen, ob in den Anschaffungskosten - ähnlich wie bei teuren Kraftfahrzeugen - eine so genannte "Luxustangente" enthalten ist.

Sie verwenden Ihr privates Fahrrad?

Wenn Sie Ihr privates Fahrrad verwenden, können Sie die gefahrenen Kilometer entweder aufzeichnen oder näherungsweise schätzen.

Bei detaillierter Aufzeichnung beträgt das steuerfreie Kilometergeld für die ersten 5 km pro Fahrt € 0,233, danach € 0,465 für jeden weiteren Kilometer.

Wenn Sie die gefahrenen Kilometer näherungsweise schätzen, sind max. 480 Euro pro Wirtschaftsjahr zulässig. Maximale Obergrenze – auch wenn Sie noch so oft in die Pedale treten – sind daher 2.000 Kilometern auf einer Grundlage von 0,24 Euro pro Kilometer.

KM-Geld im Überblick:

PKW und Kombi EUR 0,376
Motorrad bis 250 cm3
EUR 0,119
Motorrad über 250 cm3 EUR 0,212
MitfahrerInnen EUR 0,045
Fahrrad / zu Fuß bis 5 km
EUR 0,233
Fahrrad / zu Fuß ab 5 km EUR 0,465