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31.03.2011 | Freie Berufe

Wer ist eigentlich ein Künstler?

Musiker, Sänger, Schauspieler, Dichter - allen diesen Berufsgruppen ist eines gemein: sie bezeichnen sich als Künstler. Doch wer ist eigentlich ein Künstler und warum müssen wir als  Ihre Steuerberater diese Frage stellen?

Finanz beweist Kunstsinn

Steuerlich gesehen kann das Künstlerdasein durchaus Vorteile haben. Denn als Künstler muss man nicht umständlich Belege sammeln, sondern kann einfach 12% seines Umsatzes, höchstens aber € 8.725, vom Umsatz als Betriebsausgabe abziehen. Wenn man nur wenige Betriebsausgaben hat, fährt man mit dieser pauschalen Berechnung besser.

Wer gilt nun als Künstler?
Natürlich müssen Sie nicht am Finanzamt vorsprechen oder ein Casting mitmachen um als Künstler angesehen zu werden. Das Finanzministerium hat in den sogenannten Einkommensteuerrichtlinien festgelegt, wen es als Künstler ansieht. Demnach gelten Sie dann als Künstler, wenn Sie "eine persönliche eigenschöpferische Tätigkeit in einem umfassenden (anerkannten) Kunstfach auf Grund künstlerischer Begabung entfalten."

Jedenfalls werden Sie diesem kryptischen Anspruch gerecht, wenn Sie eine künstlerische Hochschule wie die Akademie der bildenden Künste oder Hochschule für Musik und darstellende Kunst absolviert haben. Sind Sie allerdings Autodidakt, wird es schwieriger. In diesem Fall möchte die Finanzbehörde nämlich Ihre Künstlereigenschaft prüfen. Triviale Darbietungen auf "Deutschland sucht den Superstar" - Niveau reichen dabei nicht, denn die Finanz fordert einen gewissen Qualitätsstandard.

Literaturrecherche ist gefragt

Zu vielen Fällen sind bereits Urteile ergangen. Deshalb kann es mitunter Sinn machen, in der Literatur zu prüfen, ob eine bestimmte Tätigkeit nun als künstlerisch oder gewerblich (dh keine Künstlerpauschalierung!) eingestuft wird.

Bevor Sie die Künstlerpauschalierung daher in Anspruch nehmen, sollten Sie uns Ihre Tätigkeit umfassend beschreiben und sie dokumentieren. Gute Dokumentation ist im Steuerrecht die halbe Miete.