
Kunstwerke in Ihren Geschäftsräumen, Ihrer Kanzlei oder in Sprechzimmern können sowohl das Image Ihres Unternehmens nach außen, aber auch das Arbeitsklima und die Identifikation Ihrer Mitarbeiter mit Ihrem Unternehmen positiv beeinflussen. Sie strahlen Innovation, Dynamik und Erfolg aus.
Da der Ankauf von Kunstgegenständen meist mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden ist, stellt Kunstleasing eine überlegenswerte Alternative dar, die steuerlich flexible Lösungen zulässt.
Mietvertrag oder Ratenkaufvertrag?
Der Begriff des Leasings ist sehr umfassend. Abhängig davon, ob nach der vereinbarten Nutzungsdauer der Erwerb oder die Retournierung des Leasingobjekts im Vordergrund steht, kann es sich bei Ihrem Leasingvertrag um einen Ratenkaufvertrag oder einen Mietvertrag handeln.
Schließen Sie einen Mietvertrag ab, so sind die Leasingraten voll als Betriebsausgaben absetzbar. Bei Kaufpreisraten ist hingegen nur der in den Leasingraten enthaltene Zinsanteil als Betriebsausgabe absetzbar.
Höhe der Leasingrate ist entscheidend!
Für die Abgrenzung zwischen Kauf und Miete ist die Höhe der Leasingrate entscheidend. Nach Ansicht der Finanzverwaltung darf die Leasingrate nicht erheblich höher als eine fremdübliche Nutzungsüberlassung, wie z.B. durch Galerien oder Museen, sein. Überschreiten die Leasingraten für das Kunstwerk die Mietentgelte erheblich, so wir von vornherein von Kaufpreisraten ausgegangen.