Neuigkeiten aufbewahrt

Neuigkeiten können zwar an Aktualität verlieren, jedoch nie an Informationswert. Hier finden Sie bisherige Meldungen und Artikel zu unterschiedlichen Themen. Die Artikel sind jeweils einer Branche gemäß unserer Spezialisierung zugeordnet und können im Archiv durch Setzen von Häkchen eingeschränkt werden.


 
28.06.2011 | Freie Berufe

Ruhendmeldung der künstlerischen Tätigkeit ist nunmehr möglich

Welcher Künstler kennt das nicht: Mal ist die Nachfrage nach Auftritten und Engagements groß – mal herrscht wiederum eine Flaute. Das Auf und Ab in der „Auftragslage“ kann einen nicht nur emotional zu schaffen machen, sondern auch finanzielle Engpässe mit sich bringen. Seit Jahresbeginn besteht für Künstler nun die Möglichkeit, ihre künstlerische Tätigkeit vorübergehend ruhend zu melden und – wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind – Beiträge aus der Arbeitslosenversicherung zu beziehen.

Was bringt die Ruhendmeldung
Seit Jahresbeginn können Sie als Künstler dem Künstler-Sozialversicherungsfonds, kurz KSVF, melden, dass Sie Ihre selbständige künstlerische Tätigkeit vorübergehend einstellen. Diese Meldung hat folgende Konsequenzen:

  • Für die Dauer der Ruhendmeldung sind Sie von der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz sowie
  • von der Unfallversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ausgenommen.   
  • Wenn Sie die Anspruchsvoraussetzung erfüllen, können Sie zudem Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen.

Da keine Beiträge vorgeschrieben werden, wird für diesen Zeitraum auch kein Zuschuss gewährt.

Künstlereigenschaft wird gecheckt

Wenn Sie Ihre Tätigkeit ruhend melden, prüft der KSVF, ob Sie tatsächlich einer künstlerischen Tätigkeit nachgehen. Hat er dies bereits geprüft (beispielsweise vor Erteilung von Zuschüssen), dann entfällt dieser Schritt.   

Unverzüglich melden
Die Ruhendmeldung ist erst mit Ablauf des Monats wirksam, für den die Meldung vorliegt. Rückwirkend kann die Meldung nicht eingebracht werden.

Sobald Sie abschätzen können, dass Sie in absehbarer Zeit ohne Engagement sein werden, sollten Sie daher rechtzeitig vor dem Ruhen der Tätigkeit die Ruhendmeldung vornehmen bzw. uns kontaktieren. Wir unterstützen Sie gerne.