Ab dem kommenden Jahr wird die Spendenabzugsfähigkeit nochmals erweitert. Zur großen Freude von freiwilligen Feuerwehren, Umwelt- und Naturschutzorganisationen und Tierschutzorganisationen, die ein Tierheim betreiben.
Um das Spendenaufkommen nachhaltig zu erhöhen, wurde die Abzugsfähigkeit von Spenden im Rahmen der Steuerreform 2009 massiv ausgedehnt. So können Unternehmer seit 2009 10 % ihres Vorjahresgewinnes auch an humanitäre Organisationen, an Entwicklungshilfeorganisationen oder an Katastrophenhilfsorganisationen spenden.
Neue begünstigte Spendenempfänger
Konkret sind Spenden an folgende Spendenempfänger begünstigt:
- selbst mildtätige Zwecke unterstützen - d.h. Unterstützung von Personen in finanzieller Hinsicht
bei materieller Not oder bei körperlichen, geistigen oder seelischen Gebrechen (z. B. Blindheit,
Geisteskrankheit)
- Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe betreiben
- oder für diese Zwecke Spenden sammeln.
Alle begünstigten Spendenempfänger werden derzeit auf der Homepage des Finanzministeriums
www.bmf.gv.at veröffentlicht.
Mit Beginn des nächsten Jahres sollen nun neue begünstigte Empfänger dazukommen. Entsprechend dem Abgabenänderungsgesetz 2011 wird der illustre Empfängerkreis um folgende Organisationen erweitert:
- freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrenverbände
- Organisationen, die sich dem Umwelt-, Natur- und Artenschutz widmen
- Tierheime
Die Umwelt- und Tierorganisationen werden ebenfalls auf der BMF-Liste eingetragen. Anders die Feuerwehren; sie scheinen auf der Liste nicht auf. Als Begünstigte gelten hierbei nur die freiwilligen Feuerwehren; Spenden an Berufsfeuerwehren sind nicht begünstigt.
Abzugsfähiger Kirchenbeitrag erhöht
Auch die Kirche kann sich freuen. Denn der Betrag der abzugsfähigen Sonderausgaben für Kirchenbeiträge wird ab 2012 auf € 400 erhöht.