Nur noch Wochen trennen uns vom Jahresende. Höchste Zeit also um herauszufinden, wie Sie ihre Steuerlast heuer noch senken können.
Eine der ergiebigsten Steuerbegünstigungen ist der sogenannte
Gewinnfreibetrag. Im Gegensatz zu seinem Vorläufer, dem Freibetrag für investierte Gewinne, von dem Sie möglicher Weise letztes Jahr Gebrauch gemacht haben, fällt der Gewinnfreibetrag heuer besonders üppig aus: Ganze
13% Ihrer Gewinne (im Vorjahr waren es nur 10%) können
steuerfrei bleiben. Die maximale Steuerersparnis kann dabei bis zu € 50.000 betragen.
Erstmalig gilt dabei folgende Regel:
- Bei einem Gewinn bis € 30.000 reduziert sich Ihr Gewinn automatisch um 13% - Sie brauchen weder Wertpapiere noch andere Anlagengüter anschaffen.
- Übersteigt Ihr Gewinn € 30.000 können Sie den Gewinn ebenfalls um 13% senken - hierbei müssen Sie allerdings eine begünstigte Investition tätigen.
Als begünstigt gelten
Investitionen in
- abnutzbare körperliche Anlagengüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren wie z.B.: einer Maschine, Büroausstattung oder einem PC (nicht jedoch in einen PKW oder ein gebrauchtes bzw. geringwertiges Wirtschaftsgut) oder
- Gebäude und Mietobjekte (z.B.: Adaptierungskosten für Ihre gemieteten Büroräume) oder
- bestimmte Wertpapiere, insbesondere Anleihen und Anleihenfonds. Wenden Sie sich bitte an Ihren Bankbetreuer - er weiß, welche Wertpapiere geeignet sind. Bitte verwalten Sie die zu diesem Zweck angeschafften Wertpapiere unbedingt auf einem eigenen Depot!
Abnutzbare Anlagengüter müssen Sie mindestens vier Jahre behalten, sonst müssen Sie den Freibetrag nachträglich wieder versteuern. Bei Wertpapieren, die vorzeitig getilgt werden, können Sie die Nachversteuerung vermeiden, wenn Sie innerhalb von zwei Monaten andere begünstigte Wertpapiere anschaffen.
Besteht für Sie Handlungsbedarf?
Wenn Sie uns Ihre bisherigen Belege für das Jahr 2010 bringen, können wir Ihren voraussichtlichen Gewinn für das heurige Jahr hochrechnen und feststellen, wie Sie heuer noch Steuern sparen können. Sie können aber auch selbst feststellen, ob Handlungsbedarf für Sie besteht:
Beantworten Sie dazu folgende Frage: Beträgt mein Gewinn voraussichtlich weniger als € 30.000?
- Ja: Es besteht kein Handlungsbedarf. 13% Ihres Gewinnes - maximal also € 3.900 - bleiben automatisch steuerfrei.
- Nein: Stellen Sie bitte folgende Rechnungen an (sämtliche Beträge in €):
Schaffen Sie nun um diesen Betrag eine begünstigte Investition an. Dadurch profitieren Sie maximal vom Gewinnfreibetrag!
Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie bitte Ihren Betreuer bei Hübner & Hübner. Wir helfen Ihnen gerne weiter!