
Um österreichischen Klein- und Mittelunternehmen mehr Kapital zu geben, fördert der Finanzminister Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (MiFiG) durch eine steuerbegünstigte Private-Equity Finanzierung.
Steuerliche Vorteile auf einen Blick:
Erfüllen MiFiG bestimmte Voraussetzungen, kommen sie in den Genuss zahlreicher steuerlicher Vorteile:
- Befreiung der Gewinne aus dem Finanzierungsbereich von der Körperschaftsteuer
- Steuerbefreite Ausschüttung an inländische Körperschaften (an natürliche Personen lediglich bis zu einem Nennbetrag von max. € 25.000)
- Gesellschaftsteuer-, Stempel- und Gebührenbefreiung für Kapital, das der MiFiG zugeführt wird als auch für Beteiligungen, die von der MiFiG eingegangen werden
- Gebührenbefreiung für Darlehensverträge zwischen MiFiG und KMU
Neugestaltung der Mittelstandsfinanzierung:
Aufgrund europarechtlicher Bedenken gegen diese staatliche Förderung von Risikokapitalinvestitionen soll eine geänderte Form der MiFiG geschaffen werden. Die neuen Bestimmungen sollen für alle ab 2008 gegründeten Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften gelten. Für „alte“ Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften kommen die neuen Vorschriften in der Regel erst für Beteiligungen, die ab April 2008 erworben werden, zum Einsatz.
Anforderungen erhöht!
Um weiterhin in den Genuss der steuerlichen Vorteile zu kommen, müssen neue Anforderungen erfüllt werden:
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„alte“ MiFiG
(Gründung bis Ende.2007) |
„neue“ MiFiG
(Gründung ab 2008) |
| Rechtsform |
Nur AG |
AG oder GmbH |
| Gründer |
Mind. 75 % Beteiligungsfondsgesellschaften bzw. Kreditinstitute |
Max. 50 % Beteiligungen von Körperschaften öffentlichen Rechts |
| Veranlagungsbereich |
75 % im Inland
Geldeinlagen, sonstige Forderungen an Kreditinstitute, Forderungswertpapiere
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Ausweitung auf EU/EWR-Raum
Zusätzlich Anteilsscheine an bestimmte Kapitalanlagefonds
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| Finanzierungsbereich |
Beteiligung schwerpunktmäßig an österreichischen KMU mit überwiegend inländischer Tätigkeit
Mind. 8 Beteiligungen innerhalb von 7 Jahren zu max. 20 % des Eigenkapitals der MiFiG
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Nur KMU im EU/EWR-Raum als Seed-, Start-up oder Expansionskapital, keine börsennotierten Unternehmen
zusätzlich Deckelung mit € 1,5 Mio innerhalb von 12 Monaten
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| Körperschaftsteuerbefreiung |
Finanzierungsbereich:
bis 31.12.2012
Veranlagungsbereich:
bis 2010 |
Nur Erträge aus Finanzierungsbereich:
bis 2018 |
Auch wenn die Anforderungen verschärft wurden, bleibt der zentrale Vorteil der MiFiG, der steuerfreie „Exit“ aus den Beteiligungen, weiterhin bestehen.