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05.02.2008 | Internationale Unternehmen

Europäische Union sagt Geldwäschern den Kampf an

Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Regierungen und auch der Finanzwirtschaft ist der EU ein großes Anliegen und gehört durch die Geldwäsche-Richtlinie schon bald zu unserem Geschäftsalltag. Bestimmte Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder sind verpflichtet, die EU in diesem Kampf zu unterstützen. Auch Banken, Versicherungen und Kapitalanlagegesellschaften sind zur Überwachung verpflichtet.

Sorgfaltspflicht für Wirtschaftstreuhänder

Wirtschaftstreuhänder unterliegen einer erhöhten Sorgfaltspflicht vor allem dann, wenn folgende Merkmale zutreffen:

  • bei einer Geschäftsbeziehung von mehr als 3 Monaten oder
  • es wird eine Transaktion ab einer Höhe von € 15.000,- durchgeführt (auch Honorar) oder
  • es besteht der Verdacht auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung oder
  • es bestehen Zweifel an der Echtheit oder Angemessenheit von Kundenidentifikationsdaten.

Ausweis bitte

Wundern Sie sich nicht, wenn Sie bei Ihrem nächsten Termin bei Ihrem Wirtschaftstreuhänder nach einem amtlichen Lichtbildausweis gefragt werden. Wirtschaftstreuhänder sind künftig verpflichtet, die Identität der Kunden und der wirtschaftlichen Eigentümer vor Anknüpfung einer Geschäftsbeziehung oder vor Abwicklung von Transaktionen ab einer Höhe von 15.000 Euro festzustellen und zu überprüfen. Für die Identifizierung von neuen und bestehenden Kunden muss ein amtlicher Lichtbildausweis, der alle erforderlichen Merkmale erfüllt, vorgelegt werden (z.B. Führerschein, gültiger Reisepass). Weiters sind Informationen über Zweck und angestrebte Art der Geschäftsbeziehung einzuholen.

PEPs

Die Intensität der Sorgfaltspflichten hat sich am konkreten Risiko je nach Art des Kunden zu orientieren. Eine erhöhte Sorgfaltspflicht kommt etwa bei Ferngeschäften oder Geschäftsbeziehungen mit „PEPs“ zum Tragen. Dieses Kürzel steht für politisch exponierten Personen, zu denen in erster Linie politische Funktionäre (Staatschefs, Regierungsmitglieder, Richter, etc.), aber auch deren Familienangehörige und ihnen nahe stehende Personen zählen.

Meldung an die Geldwäschemeldestelle

Bei einem konkreten Verdacht oder berechtigten Grund zur Annahme, dass Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung begangen oder versucht wird, ist der Wirtschaftstreuhänder verpflichtet, dies umgehend der Geldwäschemeldestelle (Bundeskriminalamt) mitzuteilen.