
Nach einer Reform der Finanzämter, der Zollämter und der Betrugsbekämpfung folgt nun eine Reform der Großbetriebsprüfungen. Ziel der Finanzverwaltung ist eine gleichmäßige Prüfungsdichte, eine bundeseinheitliche Rechtsauslegung und eine effiziente Organisation. Außerdem will die Finanzverwaltung mit Hilfe einer neuen Struktur die Effizienz und die Zusammenarbeit mit den europäischen Partnern stärken und die Rechtssicherheit für Großbetriebe durch verbindliche Vorabauskünfte verbessern. Die neuen Richtlinien entsprechen den internationalen Trends in der Prüfung von Großbetrieben.
Neue Umsatzgrenze
Ab 01.01.2009 fällt ein Unternehmen nicht wie bisher ab einem Jahresumsatz von € 4 Mio. sondern erst ab € 9,7 Mio. in den Zuständigkeitsbereich der Großprüfer.
Aus 8 wird 1
An Stelle der bisherigen acht regionalen Großbetriebsprüfungen gibt es zukünftig eine einheitliche Bundesbehörde, die zentral für Österreich zuständig ist. Die dezentralen Stellen werden aber als „Zweigstellen“ dieser bundesweiten Prüfstelle bestehen bleiben und in die Erstellung des bundesweiten Prüfplans miteinbezogen werden.
Großbetriebsprüfungen werden sich verdichten
Unserer Einschätzung nach führt diese Reform zu einer Verdichtung der Großbetriebsprüfungen. Zukünftig wird intensiver geprüft werden als bisher. Durch die verstärkte internationale Verknüpfung werden internationale Sachverhalte und Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen außerdem verstärkt im Visier der Finanz sein.