
Gerade im Einzelhandel, aber zunehmend auch in anderen Sparten, wird versucht, über Gutscheine neue Kunden zu gewinnen und die bestehenden stärker zu binden. Welche Auswirkungen haben Gutscheine auf Ihre Bilanz und welche umsatzsteuerlichen Konsequenzen sind zu berücksichtigen?
Sie müssen zwischen „Kaufgutscheinen“, die entgeltlich erworben werden und unentgeltlich ausgegebenen „Gratis-Gutscheinen“ unterscheiden.
Kaufgutscheine:
Grundsätzlich sind Kaufgutscheine als Verbindlichkeit auszuweisen. Wenn Gutscheine aus verschiedenen Gründen (wie beispielsweise Verfall oder Verlust) nie eingelöst werden, ist jedoch die Höhe des Eintritts unbestimmt. In diesem Fall können die Kaufgutscheine als Rückstellung in der Bilanz ausgewiesen werden.
Einkommensteuerlich müssen Sie berücksichtigen, dass langfristige Rückstellungen nur zu 80% abzugsfähig sind. Bei Gutscheinen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr kann steuerlich daher eine Hinzurechnung erforderlich sein.
Da der Verkauf von Gutscheinen noch keine Lieferung bzw. Gegenleistung darstellt, ist das Entgelt für die Veräußerung des Gutscheins noch nicht umsatzsteuerpflichtig. Erst wenn der Gutschein von einem Kunden eingelöst wird und es zur Übergabe der Ware kommt, entsteht Umsatzsteuerpflicht.
Gratisgutscheine:
Bei Gutscheinen mit Rabattversprechen wird ab einem bestimmten Umsatz ein zukünftiger Rabatt versprochen. Gratisgutscheine werden erst bei der Einlösung vom Kaufpreis abgezogen; somit ist nur mehr der zu zahlende Differenzbetrag zu buchen. Im Zeitpunkt des Versprechens des Rabattes ist weder eine Verbindlichkeit noch eine Rückstellung zu berücksichtigen.
Umsatzsteuerlich wirkt sich das Rabattversprechen ebenfalls erst im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses aus.
Gutscheine ohne Rabattversprechen sind an keinen Umsatz gebunden. Beispiel: Kunden wird ein Geschenk versprochen, wenn sie an einem bestimmten Tag unter den ersten Käufern sind. Sind sowohl die Höhe der Geschenke als auch der Zeitpunkt der Ausgabe bestimmt, kann im Zeitpunkt der Zusage eine Verbindlichkeit ausgewiesen werden.
Achtung! Geschenke sind ab einem Wert von € 40 der Umsatzsteuer zu unterwerfen.