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01.07.2008 | Internationale Unternehmen

PKW-Auslandsleasing: Steuern Sie Ihr Auto steueroptimal

Im Gegensatz zu Österreich steht Ihnen als Unternehmer in vielen EU-Staaten ein Vorsteuerabzug beim Auto-Leasing zu. Leasen Sie daher in einem dieser Mitgliedsstaaten einen PKW, können Sie die im Rahmen des Leasings verrechneten Vorsteuerbeträge im Ausland geltend machen. Der österreichische Fiskus macht diesen Steuervorteil durch die sogenannte „Eigenverbrauchsbesteuerung“ jedoch wieder zunichte.


Umstrittene Eigenverbrauchsbesteuerung verlängert

Der österreichische Fiskus hebt im Rahmen der Eigenverbrauchsbesteuerung bereits seit Jahren von den Auslands-Leasingraten 20 % österreichische Umsatzsteuer ein. Diese inländische Besteuerung des PKW-Auslandsleasings wurde bereits 2003 vom Europäischen Gerichtshof als EU-widrig beurteilt. Trotzdem hat der österreichische Gesetzgeber diese Eigenverbrauchsbesteuerung aus „konjunkturellen Gründen“ mehrfach – aktuell sogar bis Ende 2010 - verlängert.


Die unendliche Geschichte der Eigenverbrauchsbesteuerung

Der Unabhängige Finanzsenat hat bereits zum zweiten Mal entschieden, dass die Eigenverbrauchsbesteuerung für im Ausland geleaste PKWs EU-widrig ist. Das Finanzamt bleibt dennoch stur und hat als Antwort eine Amtsbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Es bleibt abzuwarten, ob diese Beschwerde eine Chance hat. Finanzexperten rechnen nicht damit.


Unsere Empfehlung

Unter diesem Blickwinkel ist es empfehlenswert, gegen die umstrittene Eigenverbrauchsbesteuerung anzukämpfen und eine Berufung einzubringen. Mit einem entsprechenden Hinweis auf die EU-Widrigkeit können Sie bereits jetzt auf die Vornahme der Eigenverbrauchsbesteuerung verzichten.

Schon bald werden Sie allerdings gänzlich auf diesen Steuervorteil verzichten müssen. Ab 2010 soll der Leistungsort beim Auslandsleasing EU-weit in jenes Land, in dem der Leasingnehmer seinen Sitz hat, verlagert werden. Dadurch würde Auslandsleasing keine Vorteile mehr mit sich bringen, da ab diesem Zeitpunkt Österreich (zurecht) Umsatzsteuer dafür einheben darf.

 

 
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