
Seit dem EU-Beitritt im Jahr 2004 hat sich die Slowakei rasant zu einem boomenden Wirtschaftsstandort in Europa entwickelt. Neben der zentralen Lage in Europa zeichnet sich der Standort durch attraktive steuerliche Rahmenbedingungen aus. Vor allem österreichische Investoren können dadurch profitieren.
Flat-Tax-Regelung für KG-Modelle!
Wenn Sie gewerblich in der Slowakei tätig werden wollen, bietet sich eine Rechtsform an, die steuerlich besonders attraktiv ist: das slowakische KG-Modell. Bei diesem Modell fungiert eine slowakische GmbH als Komplementär; die Rolle des Kommanditisten wird von einem Österreicher übernommen.
Steuervorteil: Einmalige flat tax – keine Kapitalertragssteuer.
Die slowakische GmbH, dh der Komplementär, unterliegt lediglich der flat tax in Höhe von 19%. Die österreichische natürliche Person, die als Kommanditist fungiert, wird in der Slowakei wie ein GmbH-Gesellschafter behandelt. Es entsteht für sie eine einmalige Körperschaftsteuerpflicht von 19 %. Kommt es zu einer Entnahme aus der KG, fallen dank der Abschaffung der Kapitalerstragsteuer in der Slowakei keine weiteren Steuern an. Auch in Österreich werden die Gewinnausschüttungen des slowakischen KG-Modells nicht besteuert, sondern lediglich zur Erhöhung des Progressionsvorbehaltes herangezogen.
So können Sie mittels der slowakischen GmbH & Co KG langfristig Gewinne abschöpfen, ohne diese in Österreich noch einmal versteuern zu müssen.