
Nachdem bereits vor etwa einem Jahr Maßnahmen zur Stärkung der Liquidität von KMUs beschlossen wurden, folgt nun ein Gesetz, das große Unternehmen dabei unterstützen soll, Liquiditätsengpässe zu überbrücken und Arbeitsplätze in der Krise zu sichern. Dieses Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz sieht zehn Milliarden Euro an Staatsgarantien für Kredite an mittelständische bis große Unternehmen vor.
Anforderungen an Unternehmen
Um die Staatsgarantie in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Mitarbeiterzahl des Unternehmens muss 250 oder mehr betragen und der Umsatz höher als 50 Millionen Euro oder die Bilanzsumme höher als 43 Millionen sein.
- Sowohl Sitz oder Betriebsstätte des Unternehmens als auch die wesentliche operative Tätigkeit muss in Österreich liegen bzw. ausgeübt werden.
- Die gesamte Geschäftstätigkeit des Unternehmens liegt außerhalb des Finanzsektors.
- Zusätzlich muss das Unternehmen vor dem 1. Juli 2008 wirtschaftlich „gesund“ gewesen sein und aktuelle Prognosen lassen darauf schließen, dass das Unternehmen die garantierten Verbindlichkeiten während der Laufzeit der Haftung vereinbarungsgemäß erfüllen kann.
Diese Kriterien werden derzeit von ca. 500 österreichischen Unternehmen erfüllt.
Darüber hinaus müssen sich Unternehmen im Fall einer Haftungsübernahme etwa dazu verpflichten, auf die Erhaltung der Arbeitsplätze im Unternehmen und auf eine angemessene Entlohnung der Manager zu achten. Bonuszahlungen sind nur in Ausnahmefällen erlaubt, Gewinnausschüttungen können beschränkt werden und es muss ein Beschäftigungsplan vorgelegt werden, der eine verlässliche Prognose über die Arbeitsplatzentwicklung im Unternehmen gibt.
Konditionen
Die Haftungsquote kann 30 %, 50 % oder 70 % des haftungsrelevanten Gesamtkreditbetrages ausmachen. Insgesamt stellt der Staat den Unternehmen 10 Milliarden Euro an Staatshaftungen zur Verfügung, die aus dem Bankenhilfspaket abgezweigt bzw. umgeschichtet werden.
Pro Unternehmensgruppe ist der Haftungsrahmen mit 300 Millionen Euro beschränkt. Die Laufzeit der Haftung liegt bei maximal fünf Jahren.
Abgewickelt werden die Garantien über die Österreichische Kontrollbank AG.
Die Staathilfe kann bis 12. November 2010 beantragt werden.