
Verrechnungspreisregeln stellen sicher, dass ein Unternehmen so mit
seinem Tochterunternehmen handelt, als wäre es ein fremder dritter
Geschäftspartner. In der Slowakei wird mit 01.01.2009 die Verpflichtung zur Dokumentation der Verrechnungspreise eingeführt. Da insbesondere Geschäftsbeziehungen zwischen international verflochtenen Unternehmen bei Betriebsprüfungen sehr genau unter die Lupe genommen werden, sollten Sie der ordnungsgemäßen Dokumentation Ihrer Verrechnungspreise eine hohe Bedeutung schenken.
„
Basisdokumentation“ und „Spezifische Dokumentation“
Die Verordnung des Finanzministeriums sieht vor, dass jedes Unternehmen, das mit einem ausländischen Unternehmen verbunden ist, eine sogenannte „Basisdokumentation“ und eine „Spezifische Dokumentation“ seiner Unternehmensstruktur und Leistungsverrechnung zwischen den Unternehmen der Unternehmensgruppe zu entwickeln und der Finanzverwaltung auf Anfrage vorzulegen hat.
„Vereinfachte Dokumentation“ bei Transaktionen unter € 1,6 Mio.
Für Unternehmen, deren Transaktionen mit anderen Mitgliedern der Unternehmensgruppe rund € 1,6 Mio. (SKK 50 Mio.) nicht übersteigen, gibt es bestimmte Erleichterungen hinsichtlich des Inhaltes der Dokumentation („Vereinfachte Dokumentation“).
Unser Tipp
In vielen neuen EU-Mitgliedsländern wird inzwischen hoher Wert auf eine umfassende Verrechnungspreisdokumentation gelegt. Sie sind eine unabdingbare Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der gewählten Verrechnungspreismethode.