
Für Lieferungen und Leistungen innerhalb Ihrer Unternehmensgruppe können Sie Preise nicht willkürlich festsetzen. Verrechnungspreisgrundsätze stellen sicher, dass ein Unternehmen so mit seinem Tochterunternehmen handelt, als wäre es ein fremder dritter Geschäftspartner. Da insbesondere Geschäftsbeziehungen zwischen international verflochtenen Unternehmen bei Betriebsprüfungen sehr genau unter die Lupe genommen werden, sollten Sie der ordnungsgemäßen Dokumentation Ihrer Verrechnungspreise eine hohe Bedeutung schenken.
Blick zu unseren deutschen Nachbarn
Deutschland hat die Aufzeichnungspflicht von Verrechnungspreisen gesetzlich verankert. Grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen mit nahe stehenden Unternehmen müssen gesondert aufgezeichnet werden und nach Anforderung innerhalb von 60 Tagen der Finanzbehörde vorgelegt werden. Bei Mängeln drohen Pönalzuschläge.
Aufzeichnungspflicht in Österreich?
Im Gegensatz zu Deutschland existiert in Österreich keine ausdrückliche Pflicht zur Dokumentation der Verrechnungspreise. Allerdings werden die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten der Bundesabgabenordnung als Rechtsgrundlage dafür gesehen, dass eine Verrechnungspreisdokumentation notwendig ist und spätestens auf Verlangen des Steuerprüfers vorgelegt werden muss.
Vorsehen statt Nachsehen
Damit Sie bei einer möglichen Steuerprüfung nicht das Nachsehen haben, ist es wichtig, dass Sie Ihre Verrechnungspreise angemessen und zeitnah dokumentieren. Sie müssen mit Hilfe Ihrer Dokumentation der Finanzbehörde den Sachverhalt und die Angemessenheit Ihrer Verrechnungspreise nachweisen können. Da es keine klaren und einheitlichen Regelungen hinsichtlich der Dokumentationsvorschriften gibt, muss jedes Unternehmen für sich die Planung der Verrechnungspreisgestaltung und deren Dokumentation regeln. Die OECD-Verrechnungspreisgrundsätze und der EU-Verhaltenskodex liefern eine Grundlage dafür.
Verhaltenskodex „EU-Verrechnungspreisdokumentation“
Der EU-Verhaltenskodex orientiert sich an den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen. Ziel dieses Verhaltenskodex ist, dass ein EU-weit tätiges Unternehmen nur eine aus zwei Teilen bestehende Dokumentation erstellen muss. Den ersten Teil stellt das „Masterfile“ dar, welches die wirtschaftlichen Abläufe sowie das Verrechnungspreissystem des Unternehmens für sämtliche EU-Staaten abbildet. Der zweite Teil – die länderspezifische Dokumentation – stellt eine Ergänzung zum Masterfile dar und liefert die landesspezifischen Informationen, die nur für die Geschäfte mit dem einzelnen Unternehmen der Gruppe relevant sind. Obwohl dieser EU-Verhaltenskodex rechtlich nicht verbindlich ist, ist die Erwartung groß, dass er von den EU-Mitgliedstaaten in ihr nationales Recht umgesetzt wird.