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02.03.2011 | Lohnverrechnung

Freier Arbeitsmarktzugang für neue EU-Bürger

Am 1.5.2011 ist es soweit: Unsere östlichen Nachbarn aus Polen, Ungarn, Tschechien, der Slowakei, Estland, Lettland und Litauen dürfen ihre Dienste in Österreich anbieten ohne vorab eine Beschäftigungsbewilligung einholen zu müssen.

Rumänen und Bulgaren müssen sich noch gedulden. Erst Anfang 2014 steht auch Ihnen der österreichische Arbeitsmarkt uneingeschränkt offen. Für Sie als österreichisches Unternehmen bedeutet das, dass Sie vor Einstellung dieser Staatsbürger eine Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz beantragen müssen.

Rot-Weiß-Roter Schutz des Arbeitsmarktes
Natürlich macht die Vorstellung, dass nun zahlreiche Osteuropäer den österreichischen Arbeitsmarkt überschwemmen, den Sozialminister nervös. Und so wurde als Reaktion auf den nunmehr freien Arbeitsmarktzugang eine Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz entworfen, die dafür sorgen soll, dass zumindest die Zuwanderung von Menschen außerhalb der EU auf Personen beschränkt werden kann, die für unsere Wirtschaft von Bedeutung sind. Als Beispiele hierfür sind etwa hoch qualifizierte Manager, Mangelberufe oder sonstige Schlüsselkräfte, die nicht durch im Inland Arbeitsuchende abgedeckt werden können, zu nennen.

Neu ist, dass der Zuzug aus Ländern außerhalb der Europäischen Union ab dem 1.7. nicht mehr nach Quote, sondern nach einem Kriterienkatalog erfolgen soll. Als Kriterien gelten berufliche Qualifikation, Ausbildung, Sprachkenntnisse und Alter. Geregelt wird das Ganze über die sogenannte Rot-Weiß-Rot-Card (RWR-Card). Mit der RWR-Card wird auch die EU-Richtlinie für die "Blue Card" bzw. "Blaue Karte" umgesetzt. Diese regelt die Bedingungen für Einreise und Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen innerhalb der EU. Wer künftig nach Österreich kommen will, muss diese Karte haben und Deutschkenntnisse aufweisen.