Herr und Frau Österreicher leben auf großem Fuß. Wer kommt heute schon ohne Auto, I-pad und Karibikurlaub aus. Oft wachsen ihnen dann die privaten Schulden über den Kopf. Wie kommen in diesem Fall nun die Banken, die den teuren Spaß finanziert haben, zu ihrem Geld? Sie pfänden einfach das Gehalt ihres Schuldners. So wurden im Jahr 2009 rund 718.000 Lohnpfändungen durchgeführt, das sind 3.265 Anträge pro Arbeitstag!
Für Sie als Arbeitgeber bedeutet eine Lohnpfändung einen erheblichen Mehraufwand. Statt dass der betreffende Mitarbeiter Sie durch seine Arbeitsleistung entlastet, wird er in vielen Fällen für Sie zur Belastung, weil für Sie erhebliche Pflichten mit einer Lohnpfändung verbunden sind. Sie sind nämlich verpflichtet, eine genaue Rangordnung der anhängigen Exekutionen zu führen, monatlich das Existenzminimum zu errechnen und den pfändbaren Betrag an die Gläubiger zu überweisen.
Gerichtsdokumente sofort an die Lohncompany
Alle Unterlagen, die Ihnen vom Gericht zum Zweck der Einkommenspfändung zugestellt werden, müssen Sie umgehend an Ihre Betreuerin von der Lohnverrechnung weiterleiten. Andernfalls haften Sie nämlich für alle Nachteile, die den Gläubigern – also in der Regel den Banken – dadurch erwachsen.
Wichtig ist auch, dass Sie die Unterlagen, die Ihnen von den Banken zugestellt werden und die die Verpfändung dokumentieren, prüfen um sicherzustellen, dass die jeweiligen Urkunden tatsächlich von Ihrem Dienstnehmer unterschrieben wurden.
Schmerzensgeld
Durch die Verpflichtung zur Berechnung des Existenzminimums entsteht Ihnen ein nicht zu unterschätzender Verwaltungsaufwand. Um einen Teil der Kosten zurückzubekommen, stehen Ihnen zu:
2 % des an den Gläubiger zu zahlenden Betrages – höchstens € 8,00 bei der ersten Zahlung an den Gläubiger
1 % – höchstens € 4,00 bei jeder weiteren Zahlung
Wir von der Lohncompany stellen sicher, dass jede Lohnpfändung korrekt abgerechnet wird und dass Ihnen die Schulden Ihres Dienstnehmers nicht teuer zu stehen kommen.