Seit 1. März des heurigen Jahres müssen Sie bei Ihren Stellenausschreibungen Farbe bekennen. Sie sind nämlich verpflichtet, Gehaltsinformationen in Stelleninseraten anzugeben. Bis dato waren solche Angaben hierzulande völlig unüblich. Doch noch haben Sie eine Schonfrist, denn eine Strafe bei Verstoß gegen diese neue Vorschrift gibt es erst ab 2012.
Diskretion war gestern – Transparenz ist heute. So jedenfalls der Grundtenor des Gleichbehandlungsgesetzes, das Sie seit Anfang März verpflichtet, in Stelleninseraten das kollektivvertragliche geregelte Mindestgehalt (bzw. –lohn) und eine eventuelle Bereitschaft zur Überzahlung anzugeben. Was heißt das nun konkret?
Karten auf den Tisch
Nehmen wir an, Sie suchen einen Mitarbeiter für Ihr Unternehmen und schalten ein Inserat im Kurier. Sie können nun folgende Angaben zu seinem Gehalt machen:
Variante Mindestgehaltsangabe:
Das Mindestgehalt laut Kollektivvertrag beträgt für die ausgeschriebene Position € 1.500. Bereitschaft zur KV-Überzahlung ist vorhanden.
Oder Variante Rahmen:
Das Bruttogehalt für die Position liegt je nach Qualifikation zwischen € 1.500 und € 1.800.
Oder Variante Fixgehalt:
Diese Position ist mit einem Jahresbrutto von € 23.500 dotiert.
Wichtig auch, dass Sie eine geschlechtsneutrale Bezeichnung wählen. Den Kollektivvertrag, der zur Anwendung kommt, müssen Sie ebenso wenig angeben wie variable Gehaltsbestandteile, Prämien, Sozialzulagen, Trinkgelder, etc. Diese neue Regel gilt nicht nur für Vollzeitpositionen, sondern auch für Teilzeitmitarbeiter und geringfügig Beschäftigte.
Strafen ab 2012
Wenn Sie nicht gleich vorpreschen wollen um erst zu beobachten, wie Ihre Mitbewerber Stellen ausschreiben, können wir Entwarnung geben. Denn Sanktionen gibt es erst mit Beginn des nächsten Jahres. Ab 2012 werden Sie bei fehlenden Gehaltsangaben in einem Inserat zunächst einmal verwarnt; bei einem weiteren Verstoß setzt es dann eine Geldstrafe von € 360.
Vielleicht geben Sie Ihre Gehaltsvorstellungen aber gleich bereitwillig an – das erspart Ihnen womöglich viele leere Kilometer, weil alle Beteiligten wissen, was Sache ist.