
Mit Beginn des nächsten Halbjahres ist es soweit: Großunternehmen, die mehr als 1.000 MitarbeiterInnen beschäftigen, müssen einen Einkommensbericht für die Gehälter 2010 erstellen und beim Betriebsrat auflegen. Innerhalb der nächsten drei Jahre wird diese Verpflichtung auch auf Firmen mit einer geringeren Mitarbeiteranzahl ausgedehnt, wobei ab 2014 Unternehmen mit mehr als 150 MitarbeiterInnen von der neuen Regelung betroffen sind. Betriebe mit weniger als 150 Arbeitnehmern sind nicht betroffen.
Als Inhalt sieht die Neuerung folgende Punkte vor:
- die Anzahl der Frauen und die Anzahl der Männer in den jeweiligen kollektivvertraglichen oder betrieblichen Verwendungsgruppen,
- die Anzahl der Frauen und die Anzahl der Männer in den einzelnen Verwendungsgruppenjahren der anzuwendenden Verwendungsgruppen,
- das Durchschnitts- oder Medianarbeitsentgelt von Frauen und Männern im Kalenderjahr in den jeweiligen kollektivvertraglichen oder betrieblichen Verwendungsgruppen und Verwendungsgruppenjahren.
Auf Anonymität wird dabei großen Wert gelegt; Rückschlüsse auf Einzelpersonen sollen ausgeschlossen sein.
Hinterlegung beim Betriebsrat
Der Einkommensbericht ist dem Betriebsrat im ersten Quartal des nachfolgenden Jahres zu übermitteln. Ist ein solcher nicht vorhanden, dann muss der Bericht für die Arbeitnehmer in einem ihnen zugänglichen Raum einsehbar sein.
Diskretion ist angesagt
Freilich darf – in der Theorie! - nichts nach außen dringen. Die Mitarbeiter dürfen zwar intern über den Bericht diskutieren, aber externen Personen keine Mitteilung machen. Verplappern sie sich in ihrer Freizeit, dann setzt es eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von bis zu € 360.
Komplett hat man ihnen aber dennoch keinen Maulkorb umgestülpt. Denn wenn sie sich mit einem Rechtsanwalt, der ja seinerseits auch zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, oder der Gleichbehandlungskommission austauschen, begehen sie dadurch keinen Verstoß gegen ihr Schweigegelübde.