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02.02.2011 | Lohnverrechnung

Auslaufmodell Montageregelung

Sie arbeiten für einen Monat im Ausland und werden gleich von der Lohnsteuer daheim befreit? Das klingt nicht nur, als wäre es zu schön um wahr zu sein, sondern ist auch so. Bis vor kurzem sah allerdings die sogenannte Montagereglung genau diese Regelung vor. Die Regelung wurde nun abgeschafft – in der Praxis ändert sich dadurch jedoch wenig.

Durch die Montageregelung wurden inländische Arbeitnehmer, die mit der Errichtung von Anlagen im Ausland beschäftigt waren, von der Lohnsteuer und allen anderen Lohnnebenkosten (Kommst, DB, DZ) befreit.

Voraussetzung war, dass die Dauer des Auslandseinsatzes jeweils ununterbrochen länger als einen Monat betragen hat und die Bauausführung, Montage, Montageüberwachung, Inbetriebnahme, Wartung etc. in unmittelbarem Zusammenhang mit der Errichtung von Anlagen im Ausland durch ein inländisches Unternehmen stand.

No harm done
Sollten Sie diese Regelung für Ihre Mitarbeiter in Anspruch genommen haben, können wir
beschwichtigen. In der Praxis ändert sich dadurch wenig, da es aufgrund der meisten Doppelbesteuerungsabkommen ohnehin zu Steuerbefreiungen im Ausland kommt.

Und sollten Sie tatsächlich zum Handkuss kommen, dann gibt es zumindest eine Schonfrist, während derer die Bezüge zumindest noch teilweise steuerfrei gestellt werden. So werden 2011 noch 66% der Bezüge steuerfrei bleiben und 2012 33%. Erst ab 2013 sind dann diese Tätigkeiten zur Gänze als steuerpflichtig zu behandeln.