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05.02.2008 | Lohnverrechnung

Neuregelung der Reisekosten ab 2008

Bislang waren bei Dienstreisen jene Dienstnehmer benachteiligt, die keinem Kollektivvertrag unterliegen. Auf Druck der Sozialpartner wurden die Reisekosten neu geregelt.

Was hat sich geändert?

Die Begünstigung steuerfreier Reisekosten hängt vom Vorhandensein entsprechender lohngestaltender Vorschriften ab.
Galten bislang nur gesetzliche / kollektivvertragliche Regelungen, Betriebsvereinbarungen und spezielle Dienstanordnungen als lohngestaltende Vorschrift, so wird dieser Kreis ab 2008 erweitert: zukünftig gelten auch Vereinbarungen mit allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern als lohngestaltende Vorschrift. Dies jedoch nur dann, wenn der Abschluss einer Betriebsvereinbarung mangels Betriebsrat nicht möglich ist.

Welche Berechnungsmöglichkeiten für Taggelder gibt es ab 2008?

Eine weitere Neuerung betrifft die Berechnung der Tagesgelder bei Inlands- und Auslandsdienstreisen. Neben der bisherigen Berechnung für 24 Stunden, besteht die Möglichkeit einer Abrechnung nach Kalendertagen. In diesem Fall steht das volle Tagesgeld bei einer Reisezeit von mehr als 11 Stunden zu. Das Wahlrecht entfällt, wenn eine lohngestaltende Vorschrift eine bestimmte Berechnungsart verpflichtend vorsieht.

Künftig werden auch Auslandsreisen wie Inlandsreisen abgerechnet. Durch diese Erleichterung steht ab drei Stunden Reisezeit für jede angefangene Stunde ein Zwölftel der jeweiligen Ländersätze zu.

Welche neuen Vorschriften sind bei den Fahrtkostenvergütungen zu berücksichtigen?

Fahrtkostenvergütungen für Dienstreisen stellen weiterhin nicht steuerbare Aufwandsersätze dar. Ab 1.1.2008 gilt generell eine 30.000 km-Grenze. Folglich können maximal EUR 11.400 (= 30.000 km X EUR 0,38) pro Kalenderjahr steuerfrei ausbezahlt werden.

Werden Fahrten zu einem Einsatzort in einem Kalendermonat überwiegend vom Wohnort aus angetreten, so stellen diese Fahrten ab dem Folgemonat Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte dar, welche durch den Verkehrsabsetzbetrag bzw. die Pendlerpauschale abgegolten sind.