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06.10.2011 | Lohnverrechnung

Rot-Weiß-Rot-Karte für Mitarbeiter aus Drittstaaten


Seit 1.5. steht unser Arbeitsmarkt allen neuen EU-Staaten (mit Ausnahme von Rumänien und Bulgarien) offen. Anlass genug für die Regierung, die Zulassung von Arbeitskräften aus Drittländern grundlegend zu ändern und die sogenannte Rot-Weiß-Rot-Karte einzuführen.

Wer aus einem Drittland stammt und in Besitz der sogenannten "Rot-Weiß-Rot – Karte" ist, kann sich freuen, denn er ist berechtigt, in Österreich zu arbeiten. Freilich wird nicht jedem diese Gunst gewährt, sondern nur Vertretern folgender Gruppen:

• Fachkräfte in Mangelberufen
• Sonstige Schlüsselkräfte
• Studienabsolventinnen/Studienabsolventen
• Selbständige Schlüsselkräfte

Die Rot-Weiß-Rot-Karte berechtigt den ausländischen Arbeitnehmer zur befristeten Niederlassung und Ausübung der Tätigkeit beim jeweiligen Arbeitgeber. Sie gilt für eine Beschäftigungsdauer von 12 Monaten.
Die bisherige Bilanz zeigt, dass in den ersten beiden Monaten 259 Bewilligungen erteilt wurden; 31 Mal gab es eine Ablehnung. 92 Anträge sind noch in Arbeit. Auffallend: Während bisher gerade einmal sieben Hochqualifizierte die Rot-Weiß-Rot-Card erlangt haben, gibt es das größte Interesse bei Sportlern - vor allem bei Eishockey-Profis aus Kanada.

Nähere Details zur Rot-Weiß-Rot-Karte ist auf einer eigens eingerichteten Homepage zu finden: http://www.migration.gv.at/