Gute Mitarbeiter sind der Schlüssel zum Unternehmenserfolg. Um diese an sich zu binden, setzen viele Unternehmer auf Goodies wie Betriebskantine, Essensbons oder Lebensmittelgutscheine. Letztere werden bei den Prüfungen der lohnabhängigen Abgaben derzeit genau unter die Lupe genommen.
Wenn Sie Ihre Mitarbeiter in Ihrem Büro frei verköstigen, dann müssen Sie vom Wert der Mahlzeiten keine Lohnsteuer einbehalten. Wollen oder können Sie sich keine eigene Werksküche leisten, dann gibt es andere Möglichkeiten, die Verköstigung Ihrer Mitarbeiter verbilligt sicherzustellen: Sie können Essensgutscheine ausgeben, die bis zu bestimmten Beträgen ebenfalls lohnsteuerfrei sind, konkret bis zu
- € 4,40 pro Arbeitstag bei Einnahme von Essen in betriebsnahen Gasthäusern sowie zu
- € 1,10 pro Arbeitstag für Einkäufe in Geschäften (wobei die Lebensmittel auch mit nach Hause genommen werden dürfen)
Es versteht sich von selbst, dass man mit diesen Beträgen keine großen Sprünge machen kann. Kein Wunder, denn diese Steuerfreigrenzen wurden das letzte Mal vor 17 Jahren (!), also 1994, angepasst. Der inflationsbegründete Wertverlust beträgt seither rund 33 Prozent.
Gestrenge GPLA-Prüfer
Doch Gesetz ist nun einmal Gesetz und so wird im Falle einer GPLA-Prüfung genau kontrolliert, ob die ausgegebenen Gutscheine diesen Beträgen entsprechen. So dürfen dem Gesetz nach nur Lebensmittelgutscheine im Wert von € 1,10 pro Tag ausgegeben werden.
In der Praxis führt das zu großen Problemen, zumal große Lebensmittelketten wie etwa der Rewe-Konzern Gutscheine mit einem Gegenwert von € 10 verkauft. Dies bedeutet, dass der Mitarbeiter an einem Tag € 10 zur Verfügung hat – somit um € 8,90 mehr als steuerfrei zulässig. Wenn Sie Ihren Mitarbeitern solche Gutscheine zukommen lassen und von einem strengen GPLA-Prüfer inspiziert werden, dann kann das für Sie bedeuten, dass von jedem € 10 – Gutschein ganze € 8,90 lohnsteuerpflichtig (!) sind.
Bevor Sie also Lebensmittelgutscheine verteilen, sollten Sie mit Ihrem Betreuer von der Hübner Lohncompany Rücksprache halten – damit Ihre Großzügigkeit nicht zu überraschenden Steuernachzahlungen führt.
Hübner & Hübner Praxistipp: Bei der Firma Sodexo kann man Lebensmittel Pass-Gutscheine im Gegenwert von € 1,10 erwerben.