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10.11.2010 | Lohnverrechnung

Steueroptimale Prämienauszahlung wird eingeschränkt

Ende November ist es wieder soweit: die Bescherung für Ihre Dienstnehmer steht an. Nicht weil Sie einen Monat verfrüht etwa Goodies oder Gutscheine an Ihren Mitarbeiter verteilen würden, sondern weil Ende November das 14. Gehalt von Ihnen überwiesen wird. Und das freut die Mitarbeiter gleich doppelt. Erstens, weil sie das doppelte Salär erhalten, und zweitens, weil von diesem nur 6% Lohnsteuer einbehalten werden.

Die Besteuerung der Sonderzahlungen mit dem Steuerdiskontsatz von 6% ist die größte Begünstigung für Ihre Mitarbeiter. Sie müssen sich das auf der Zunge zergehen lassen: Ganze 44% Steuerersparnis im Vergleich zum Normaltarif bringt diese Begünstigung Ihren Dienstnehmern!
 
Jahressechstel maximieren
Es versteht sich von selbst, dass folglich das Jahressechstel so hoch wie möglich ausfallen soll, damit möglichst viel Gehalt mit nur 6% Lohnsteuer belastet wird. Wie lässt sich das Jahressechstel nun aufpeppen? Die Antwort darauf war bisher ganz einfach: Man teile einmalige Prämien oder Gewinnbeteiligungen auf 14 Teilbeträge auf, was dazu führt, dass ein Sechstel dieser Bezüge begünstigt besteuert wird. In der Praxis kamen so sowohl bereits verdiente Prämien (z.B. für eine Provision für 2009 wird 2010 in 14 Teilbeträgen ausbezahlt) als auch Vorauszahlungen (z.B. die Prämie für 2010 wird in 14 Teilbeträgen akontiert) zur Auszahlung.

Optik allein ist zu wenig
Das jüngste Lohnsteuerprotokoll versagt nun der nachträglichen Auszahlung von Prämien den Steuerbonus. Wenn Sie einem Mitarbeiter das Bilanzgeld für 2010 erst im nächsten Jahr in 14 Teilbeträgen auszahlen, soll das Bilanzgeld daher dem normalen Steuertarif unterliegen. Der Grund für diese geänderte Sichtweise: Ihr Mitarbeiter hat Anspruch – dh einen Rechtstitel – auf das Bilanzgeld. Mit der Einräumung dieses Rechts gilt das Geld als zugeflossen. Durch die laufende Auszahlung im Nachhinein können Sie für ihn keinen Steuerbonus schaffen.

Obacht bei Gehaltsvereinbarungen
Einstweilen findet sich diese Rechtsansicht nur im Lohnsteuerprotokoll – Einzug in die Richtlinie hat sie noch nicht gehalten. Dennoch ist Vorsicht geboten: Achten Sie bei Ihren anstehenden Mitarbeitergesprächen darauf, die Auszahlungsmodalitäten steueroptimal zu vereinbaren. Der Hübner & Hübner - Tipp: Um kein Risiko bei Lohnsteuerprüfungen einzugehen sollten Sie Prämien akontiert, da die Akontozahlungen nach wie vor das Jahressechstel erhöhen. Eine etwaige Prämienrestzahlung könnte als sonstiger Bezug abgerechnet werden. Nehmen Sie Abstand von nachträglichen Auszahlungen bereits erworbener Prämienansprüche – diesen werden von der Finanz nicht mehr akzeptiert!

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Experten der Lohn Company gerne zur Verfügung – denn auf die 44% Steuerersparnis sollen Ihre Mitarbeiter nicht verzichten müssen!