Wo ist Ihr Standort? Entlegen oder verkehrsgünstig? Die Lage Ihres Unternehmens ist für viele Mitarbeiter von großer Bedeutung. Eine allzu lange Anreise senkt für viele Ihre Attraktivität als Arbeitgeber. Wie gut, dass es für solche Fälle Steuerzuckerln gibt, die Ihrem Mitarbeiter den Weg zur Arbeit versüßen.
Eines dieser Steuerzuckerln, das sehr oft in Anspruch genommen wird, ist die Pendlerpauschale. Infolge der hohen Benzinpreise wurde sie ab 2011 um ca. 10% angehoben und beträgt:
| Fahrtstrecke |
Kleine Pendlerpauschale
Benützung Massenbeförderungsmittel zumutbar |
Große Pendlerpauschale
Benützung Massenbeförderungsmittel für zumindest halbe Strecke nicht zumutbar |
2 bis 20 km
|
|
€ 372 |
| 20 km bis 40 km |
€ 696 |
€ 1.476 |
| 40 km bis 60 km |
€ 1.356 |
€ 2.568 |
| über 60 km |
€ 2.016 |
€ 3.672 |
Anzuwenden sind diese erhöhten Werte erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2011 bzw. für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31.12.2010 enden.
Jahreskarte an Mitarbeiter ohne Lohnsteuerabzug
Mitarbeiter mit langen Anfahrtswegen erhalten in einzelnen Fällen gratis Jahreskarten. Während „gratis“ bisher zu relativieren war – immerhin handelt es sich um einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis, für den Lohnsteuer zu zahlen ist, können Sie seit heuer Ihren Mitarbeitern eine solche Vergünstigung tatsächlich gratis zukommen lassen. Allerdings kann der Lohnsteuerabzug für diese Beförderungskosten nur dann unterbleiben, wenn der Mitarbeiter Anspruch auf eine Pendlerpauschale hat.
Achtung: Wenn Sie Ihrem Mitarbeiter eine Jahreskarte geben und gleichzeitig sein Gehalt um die entsprechenden Kosten kürzen, sind diese Kosten als Sachbezug zu versteuern. Steuerfrei ist der Kostenersatz nur, wenn die Karte zusätzlich gewährt wird.
Kilometergeld
Steuerfrei ist nicht nur der Kostenersatz für die Nutzung von Massenbeförderungsmittel, sondern auch das Kilometergeld für die Nutzung des privaten Fahrzeuges des Dienstnehmers – konkret in folgender Höhe:
Kraftfahrzeugtype Kilometergeld in Euro (auf volle Cent aufgerundet)
| PKW |
0,42 |
| Motorräder |
0,24 |
Mitfahrer und Mitfahrerinnen
nur für PKW |
0,05 |
| Fahrrad bzw. zu Fuß ab 2 km |
0,38 |
Nutzen Sie die neuen „Anfahrtsförderungen“ für Ihre Dienstnehmer – damit kein Steuervorteil auf der Strecke bleibt.