
Das Jahr 2007 hat ein interessantes Steuerzuckerl für Ärzte mit sich gebracht: den Freibetrag für investierte Gewinne. Bei dieser Begünstigung können 10 % des laufenden Gewinnes steuerfrei belassen werden, wenn Sie in begünstigte Wirtschaftsgüter oder in bestimmte Wertpapiere, die mindestens 4 Jahre im Betriebsvermögen gehalten werden, investieren.
Vielleicht haben Sie bereits von dieser Begünstigung Gebrauch gemacht und letztes Jahr in Wertpapiere investiert.
Vorteil von Wertpapieren
Die Anschaffung von begünstigten Wertpapieren hatte bisher den Vorteil, dass Sie Ihr Depot einfach umschichten konnten, ohne eine Nachversteuerung in Kauf nehmen zu müssen. Die neuen Wertpapiere galten als Ersatzbeschaffung.
Einschränkung ab 2008
Ab der Veranlagung für das Jahr 2008 schränkt der Gesetzgeber die Möglichkeiten einer Ersatzanschaffung wieder ein. Wertpapiere werden nicht mehr als Ersatzbeschaffungswirtschaftsgüter anerkannt. Eine Nachversteuerung eines für ausgeschiedene Wertpapiere geltend gemachten Freibetrages kann daher nur mehr vermieden werden, wenn Sie in körperliche Wirtschaftsgüter, z.B. in ein neues Ordinationsgerät, investieren.
Tipp: Sollten Sie jetzt schon wissen, dass Sie in den nächsten 4 Jahren keine Investition in Ihrer Praxis benötigen, sollten Sie beim Ankauf von Wertpapieren Folgendes beachten: Die (Rest-)Laufzeit muss mindestens vier Jahre betragen und dem Emittenten darf kein vorzeitiges Kündigungsrecht zustehen.