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28.01.2009 | Medizinische Berufe

Ärzte-GmbH als mögliche Rechtsform für Ordinationen?

Jedem österreichischen Unternehmer sollte es möglich sein, frei über die Rechtsform seines Unternehmens entscheiden zu können. Ihnen als Arzt wird die freie Rechtsformwahl allerdings verwehrt.


Welche Möglichkeiten haben Sie als Arzt, in Österreich selbständig tätig zu sein?

Sie können als Einzelunternehmer ordinieren oder mit Kollegen eine Gruppenpraxis gründen. Dabei ist folgendes zu bedenken: Gruppenpraxen sind nach dem Ärztegesetz nur in der Rechtsform einer OG zulässig. Die OG wird in die Ärzteliste eingetragen und kann als Gesellschaft den Behandlungsvertrag mit dem Patienten abschließen.

Die Gründung einer reinen Ordinations-GmbH, d.h. die GmbH-Gründung zwischen mindestens zwei Ärzten, ist in Österreich nicht möglich. Die Gesetzgebung begründet diese Beschränkung mit der fehlenden Berufsbefugnis der GmbH.


Die Ärzte-GmbH ist in aller Munde …


Der Ruf nach einer „Ärzte-GmbH“ wird in Ihrer Kollegenschaft immer lauter. Die Gründe dafür liegen auf der Hand:
  • die zunehmende Betriebsgröße der Praxen
  • der medizinisch und betriebswirtschaftliche zweckmäßige Zusammenschluss mehrerer Ärzte
  • die zunehmende Kapitalintensität von Praxen
  • die zunehmende Risikointensität der ärztlichen Leistung
  • steuerliche Optimalgestaltung der Praxen
  • der Abschluss und die Übergabe von Kassenverträgen

In der Praxis finden sich aber durchaus Möglichkeiten für eine Ärzte-GmbH - und zwar unter speziellen Voraussetzungen:
  • die Instituts-GmbH (z.B. Labortätigkeit)
  • die GmbH für Nebentätigkeiten (z.B. Augenarzt und Kontaktlinsen- bzw. Optiker-GmbH)
  • die Ordinations- und Apparate-GmbH (z.B. für Investitionen)

Wo Licht ist, ist auch Schatten


Die Gründung einer GmbH darf allerdings nicht nur als „Steuerzuckerl“ – basierend auf dem geringeren Körperschaftsteuersatz - gesehen werden. Die Zweckmäßigkeit der Nutzung von Kapitalgesellschaften für ärztliche Leistungen muss genau überprüft und individuell beurteilt werden, denn GmbH-Konstruktionen verursachen zusätzliche Kosten. Als Kosten können beispielsweise die Gründungs- bzw. Umgründungskosten, doppelte Buchhaltung, Bilanzierung, komplexere Steuererklärungen und die Veröffentlichung des Jahresabschlusses genannt werden.