Neuigkeiten aufbewahrt

Neuigkeiten können zwar an Aktualität verlieren, jedoch nie an Informationswert. Hier finden Sie bisherige Meldungen und Artikel zu unterschiedlichen Themen. Die Artikel sind jeweils einer Branche gemäß unserer Spezialisierung zugeordnet und können im Archiv durch Setzen von Häkchen eingeschränkt werden.


 
28.04.2008 | Medizinische Berufe

Steuersparen durch Anstellung des Ehepartners in der Ordination

Die Anstellung Ihres Partners oder Ihrer Partnerin in der Ordination – sei es als Sprechstundenhilfe oder als Ordinationsassistent - kann steuerlich von Vorteil sein. Allerdings sollten Sie dabei einige wichtige Spielregeln beachten.


„Fremdübliche“ Beschäftigung?

Voraussetzung dafür, dass die Anstellung Ihres Partners bei einer Überprüfung der Finanz akzeptiert wird, ist der sogenannte Fremdvergleich. Der Prüfer stellt sich nämlich die Frage, ob Sie einen Fremden zu den gleichen Bedingungen anstellen würden. Dabei legt er sein Augenmerk nicht nur auf die Höhe des Gehaltes und die tatsächlich geleisteten Stunden, sondern auch auf die Qualifikation für die entsprechende Tätigkeit.


Wie können Sie das Gehalt des Partners optimieren?

Erfüllen Sie das Kriterium der Fremdüblichkeit, sind die Gehaltszahlungen an Ihren Partner als Betriebsausgabe abzugsfähig. Bei einem Steuersatz von 50 % bringt das eine nicht zu verachtende Ersparnis für Sie mit.

Die untenstehende Tabelle zeigt verschiedene Berechnungsvarianten und den jeweiligen Gewinn aus der Anstellung. Die Variante 1 unterscheidet sich von den anderen beiden Beispielen dadurch, dass ein geringfügiges Dienstverhältnis vorliegt, bei dem der Dienstnehmer nur unfallversichert ist. Bei Variante 2 und 3 besteht volle Pflichtversicherung. Der Dienstnehmer ist selbst krankenversichert und pensionsversichert und sammelt damit auch Pensionszeiten.

  Variante 1 Variante 2 Variante 3
Brutto pro Monat € 300,00 € 600,00 € 1.000,00
Nettoverdienst Dienstnehmer pro Jahr € 4.200,00 € 6.900,00 € 11.500,00
Kosten für Arbeitgeber pro Jahr € 4.654,86 € 11.025,72 € 18.376,20
Steuerersparnis bis zu 50%
€ 2.327,43 € 5.512,86 € 9.188,10
Nettokosten für Arbeitgeber
€ 2.327,43 € 5.512,86 € 9.188,10
Familiengewinn aus Anstellung
€ 1.872,57 € 1.387,14 € 2.311,90

Bitte beachten Sie, dass mit zunehmender Entgelthöhe sowohl die Lohnsteuer und SV-Beiträge Ihres Partners als auch Ihre Lohnnebenkosten steigen. Auf der anderen Seite bringen niedrige Gehaltszahlungen an Ihren Partner einen daraus resultierenden niedrigen Pensionsanspruch des Partners mit.