
Immer wieder erreichen uns Anfragen zur Beantragung und Ausstellung eines Behindertenpasses. Wir nehmen dies zum Anlass, um Ihnen einen kurzen Überblick über diese Thematik zu geben.
Wer bekommt den Behindertenpass?
Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtausweis, der als bundeseinheitlicher Nachweis einer Behinderung dient.
Anspruch auf einen Behindertenpass haben Personen,
- deren gewöhnlicher Aufenthalt oder Wohnsitz in Österreich ist und die einer der folgenden Gruppen angehören:
- begünstigte Behinderte oder
- Bezieher von Pflegegeld oder
- Bezieher erhöhter Familienbeihilfe oder
- Bezieher einer Geldleistung wegen Berufsunfähigkeit
- deren Grad der Behinderung bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 50 % beträgt
Wie erhält man den Behindertenpass?
Der Behindertenpass wird von der jeweiligen Landesstelle des Bundessozialamtes gebührenfrei ausgestellt. Hier können Sie das Antragsformular mit einer Aufstellung jener Unterlagen, die dem Antrag beigelegt werden müssen,
downloaden.
Welche Angaben enthält der Behindertenpass?
Der Behindertenpass enthält die persönlichen Daten des Inhabers, das Datum der Ausstellung sowie den Grad der Behinderung. Darüber hinaus können – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – Zusatzeintragungen beantragt werden. Eine Übersicht dazu finden Sie
hier.
Welche Vorteile bringt der Behindertenpass?
Durch den Besitz eines Behindertenpasses entsteht kein Anspruch auf laufende finanzielle Leistungen - wie eine Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits-, oder Erwerbsfähigkeitspension. Eine derartige Geldleistung muss bei den Sozialversicherungsträgern beantragt werden. Allerdings erhält man bei Vorlage des Behindertenpasses Ermäßigungen bei diversen Freizeit- und Kultureinrichtungen (z.B. Museen, Veranstaltungen, Bäder, etc.).
Der Behindertenpass und die Steuer
Darüber hinaus gilt der Behindertenpass als Nachweis für die Inanspruchnahme eines pauschalierten Steuerfreibetrags, dessen Höhe vom Grad der Behinderung abhängig ist. Wird ganzjährig Pflegegeld bezogen, steht dieser Pauschalbetrag allerdings nicht zu. Alleinverdiener haben die Möglichkeit, ihre Mehraufwendungen auf Grund einer Behinderung des Ehepartners geltend zu machen.
Gerne informieren wir Sie über sämtliche mögliche Freibeträge für behinderte Menschen.