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05.10.2010 | Medizinische Berufe

Einlagerung von Stammzellen nicht umsatzsteuerbefreit

Ein regelrechter Hype entstand in letzter Zeit um Stammzellen aus Nabelschnurblut. Ob mit eingefrorenen Blutstammzellen später auftretende Krankheiten, wie z.B.: Leukämie, Rheuma, Multiple Sklerose oder Parkinson, behandelt werden könnten, entzieht sich naturgemäß unserer Kenntnis. Mit Sicherheit sagen können wir jedoch, dass das Konservieren von Stammzellen, das derzeit in Österreich von drei Firmen angeboten wird, umsatzsteuerpflichtig ist.

Ärztliche Leistungen sind bekanntlich von der Umsatzsteuer befreit. Nur für Leistungen, die nicht der medizinischen Betreuung des Patienten dienen, müssen Sie als Arzt Umsatzsteuer in Rechnung stellen.

Honorar mit Umsatzsteuer
Diese umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeiten umfassen u.a.:
  • Ärztliche Gutachten, wenn sie nicht in der medizinischen Betreuung von Personen bestehen. Nach der Ansicht der Finanzverwaltung sind das folgende drei Gutachten:
             1. auf biologische Untersuchungen gestützte Feststellung einer anthropologisch-
                 erbbiologischen Verwandtschaft;
             2. die ärztliche Untersuchung über die pharmakologische Wirkung eines Medikaments beim
                 Menschen und die dermatologische Untersuchung von kosmetischen Stoffen;
             3. psychologische Tauglichkeitstests, die sich auf die Berufsfindung erstrecken.
  • Sonstige Tätigkeiten wie etwa schriftstellerische Tätigkeit, auch wenn sie für eine ärztliche Fachzeitschrift erfolgt, oder Fachvorträge für Ärzte
  • Schönheitsoperationen ohne medizinische Indikation
Nabelschnurblutbanken = Heilbehandlung?
Manchmal ist auf den ersten Blick nicht ersichtlich, ob Leistungen als umsatzsteuerbefreite - Heilbehandlungen anzusehen sind oder nicht. Vor kurzem musste sich der Europäische Gerichtshof mit eben dieser Frage auseinandersetzen.

Anlass für die Entscheidung des EuGH waren zwei Firmen, die die Analyse und Lagerung von Nabelschnurblut anbieten. Konkret befasst sich in Großbritannien das Unternehmen Future Health Technologies mit der Aufbereitung und Analyse von Nabelschnurblut sowie die Kryokonservierung der enthaltenen Stammzellen. Das Blut wird auf übertragbare Krankheiten untersucht, die Stammzellen für mögliche spätere Verwendungen 20 Jahre lang gelagert. Die Eltern zahlen dafür umgerechnet mindestens 2.700 Euro.

Einen ähnlichen Unternehmensgegenstand hat die dänische Firma CopyGene, die nach Angaben der dänischen Gerichte die "größte Biobank Skandinaviens" darstellt. Die gewonnenen Stammzellen aus Nabelschnurblut sollen bei Bedarf gegen Diabetes, Gicht, Krebs, Parkinson, Alzheimer und Mukoviszidose eingesetzt werden. Eine anderweitige Verwendung ist vertraglich ausgeschlossen.

Finanzamt verweigert Steuerfreiheit
Bei Unternehmen pochten darauf, ihre Leistungen, die Ihrer Meinung nach "Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen" darstellen, ohne Umsatzsteuer anbieten zu können, was ihnen von den lokalen Steuerbehörden verweigert wurde. Zu Recht, wie nun der EuGH entschied. Von der Umsatzsteuer befreit seien Leistungen, die der Diagnose, Behandlung und Heilung von kranken Patienten dienen.

Das sei hier nicht der Fall: Die Leistungen würden nur für den ungewissen Fall erbracht, dass eine Heilbehandlung erforderlich werden könnte. Anderes gelte nur, wenn das Nabelschnurblut aktuell für eine Diagnose gebraucht werde.