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03.03.2008 | Freie Berufe

Kinderbetreuungsgeld neu ab 1.1.2008

Das Kinderbetreuungsgeld wurde flexibler gestaltet und soll einerseits die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern, andererseits besonders kinderreiche Familien, aber auch Alleinerzieher stärker unterstützen.


Welche Möglichkeiten haben Sie?

Seit 2008 haben Eltern die Wahl zwischen drei Varianten. Die monatliche Höhe des Kinderbetreuungsgeldes ist dabei abhängig von der jeweiligen Bezugsdauer:

* Variante 30 plus 6:
EUR 14,53 pro Tag, maximal bis zur Vollendung des 30. Lebensmonats des Kindes (bzw. bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats, wenn die Inanspruchnahme durch beide Elternteile erfolgt)

* Variante 20 plus 4:
EUR 20,80 pro Tag, maximal bis zur Vollendung des 20. Lebensmonats des Kindes (bzw. bis zur Vollendung des 24. Lebensmonats, wenn die Inanspruchnahme durch beide Elternteile erfolgt)

* Variante 15 plus 3:
EUR 26,60 pro Tag, maximal bis zur Vollendung des 15. Lebensmonats des Kindes (bzw. bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats, wenn die Inanspruchnahme durch beide Elternteile erfolgt)

Sie müssen sich bei der Antragstellung für eine Variante entscheiden. Die gewählte Variante gilt für beide Elternteile. Wurde Ihr Kind vor 2008 geboren, können Sie auf eine der neuen Varianten umsteigen. Vorausgesetzt, Sie stellen bis Ende Juni 2008 einen neuen Antrag.


Was ist zu beachten?

Als Voraussetzung für alle drei Modelle gilt, dass die Einkünfte des anspruchsberechtigten Elternteils die Zuverdienstgrenze von EUR 16.200 (bisher EUR 14.600) nicht überschreiten. Passiert dies doch, gilt ab dem 1.1.2008 eine Einschleifregelung, sodass nur mehr jener Betrag zurückbezahlt werden muss, der die Zuverdienstgrenze übersteigt.

Nur dann, wenn der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld für einkommensschwache Alleinstehende oder Familien beantragt wird, unterliegt auch das Einkommen des Partners einer Grenze. Die Verdienstgrenze für den bezugsberechtigten Elternteil bleibt bei EUR 16.200, jene des anderen Elternteils beträgt EUR 12.200 (bisher EUR 7.200). Für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöht sich die Grenze um EUR 4.000 (bisher EUR 3.600).


Achtung: Für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes sind zehn Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Pass-Programms verpflichtend vorgeschrieben, andernfalls werden die Leistungen ab dem 13., 17. bzw. 25. Lebensmonats des Kindes um 50 % gekürzt.