
Schon lange gefordert - aber nie umgesetzt: Kinderbetreuungskosten wurden bisher nicht als Steuerabzugsposten anerkannt und durften bis 2009 nur in Ausnahmefällen steuerlich berücksichtigt werden. Dies ändert sich im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2009 mit Wirkung per 1.1.2009.
Kinderbetreuungskosten als Steuerabzugsposten
Die lang geforderte Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten (z.B. für Kindergärten, Tagesmütter, Krippen, etc.) wurde im Rahmen der Steuerreform 2009 umgesetzt. Künftig sind Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zum 10. Lebensjahr mit bis zu € 2.300 pro Kind und pro Jahr steuerlich absetzbar. Dieser maximale Absetzposten kann wahlweise von einem Elternteil oder aufgeteilt in Anspruch genommen werden. Die steuerliche Absetzbarkeit ist an qualitätsvolle Betreuungsangebote gebunden.
Familien mit Kindern werden entlastet
Die Familien dürfen sich zusätzlich zur ab 2008 wirksam gewordenen 13. Familienbeihilfe und zur Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten außerdem auf die Einführung eines Kinderfreibetrages in Höhe von € 220 pro Kind und Jahr freuen, der von der Steuerbasis abgesetzt wird.
Darüber hinaus wurde der monatlich ausbezahlte Kinderabsetzbetrag mit 01.01.2009 von € 50,90 auf € 58,40 pro Kind erhöht.
Weiters können Sie zukünftig als Arbeitgeber Zuschüsse für die Betreuung von Kindern bis zu € 500 pro Kind und Jahr steuerfrei an Ihre Arbeitnehmer ausbezahlen.