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18.09.2009 | Medizinische Berufe

„Kindergeld neu“ bringt zusätzliche Wahlmöglichkeiten

Nach vielen Diskussionen hat sich die Regierung auf eine Reform des Kindergelds geeinigt. Das „Kindergeld neu“ gilt ab 01.01.2010 und soll einerseits - durch die Einführung einer einkommensabhängigen Variante - den Anteil der Väter in Karenz erhöhen und andererseits einkommensschwache Eltern und Alleinerziehende stärken.


Die Qual der Wahl: Fünf Varianten

Seit 2008 haben Eltern die Wahl zwischen folgenden drei Varianten, die weiterhin bestehen bleiben:
  • 30 + 6 Monate: € 436/Monat
  • 20 + 4 Monate: € 624/Monat
  • 15 + 3 Monate: € 800/Monat

Detailliertere Informationen zu diesen Varianten finden Sie hier.


Die oben genannten Varianten werden ab 2010 durch folgende zwei neue Varianten ergänzt:
  • 12 + 2 Monate: € 1000/Monat

  • Einkommensabhängiges Kindergeld in Höhe von 80 % des letzten Nettoeinkommens, mindestens jedoch € 1000 und maximal € 2000.

Die Zuverdienstgrenze liegt weiterhin bei € 16.200 jährlich. Ist es für den betroffenen Elternteil jedoch günstiger, kann er künftig auch bis zu 60 % des letzten Einkommens dazuverdienen. Ausgenommen davon ist jedoch das "einkommensabhängige" Modell. Wer sich für dieses Modell entscheidet, darf jährlich max. € 5.800 dazuverdienen.

Das „Kindergeld neu“ gilt zwar erst ab 01.01.2010, kann aber für alle Kinder, die ab dem 01.10.2009 oder später geboren werden, beantragt werden.


Zuschuss neu: Aus Darlehen wird Beihilfe


Auch beim Zuschuss gibt es Änderungen. Neu ist, dass der Zuschuss in Höhe von € 180 pro Monat künftig nicht mehr zurückgezahlt werden muss, aber nur mehr für maximal 1 Jahr ausbezahlt wird. Um Anspruch auf diesen Zuschuss zu haben, darf das persönliche Einkommen nicht über € 357,74 liegen und der Partner darf maximal € 16.200 pro Jahr verdienen. Entscheidet man sich für die einkommensabhängige Kindergeld-Variante gibt es keinen Zuschuss.


Verbesserungen für Alleinerzieherinnen


Um Alleinerzieherinnen, die sich in einer sozialen Notlage befinden, zu unterstützen, können diese bei Erfüllung bestimmter Rahmenbedingungen zukünftig das Kindergeld zwei Monate länger beziehen.