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07.01.2008 | Medizinische Berufe

Sind Lebens- und Sozialberater umsatzsteuerpflichtig?

Fallen Lebens- und Sozialberater unter die Begünstigung der unechten Umsatzsteuerbefreiung oder unterliegen sie mit ihrer Beratungstätigkeit der Umsatzsteuerpflicht?

Um diese Frage beantworten zu können, ist es wichtig, den Tätigkeitsumfang zu definieren. Die Tätigkeit der Lebens- und Sozialberater umfasst die Beratung und Betreuung von Menschen, vor allem im Zusammenhang mit Persönlichkeitsproblemen, Ehe- und Familienproblemen, Erziehungsproblemen, Berufsproblemen und sexuellen Problemen. Dazu gehört auch die psychologische Beratung mit Ausnahme der Psychotherapie.

Ärztliche Tätigkeit im Vergleich


Im Vergleich dazu befasst sich die ärztliche Tätigkeit mit der Diagnose, Behandlung und Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen und ist von der Umsatzsteuer befreit.

Es stellt sich nun die Frage, ob die Lebens- und Sozialberatung als arztähnlicher Beruf einzustufen ist. Eine arztähnliche Tätigkeit ist allerdings nur dann anzunehmen, wenn eine Heilbehandlung vorliegt und eine Qualifikation gegeben ist, die dem ärztlichen Standard gleichzusetzen ist.

Einerseits schließt die Berufsdefinition des Lebens- und Sozialberaters in der Gewerbeordnung schon die psychotherapeutische Tätigkeit aus, andererseits ist die Ausbildung des Lebens- und Sozialberaters sowohl quantitativ als auch qualitativ nicht mit einer psychotherapeutischen oder ärztlichen Ausbildung gleichzusetzen.

Die Tätigkeit der Lebens- und Sozialberater ist daher nicht als arztähnlicher Beruf einzustufen und unterliegt der Umsatzsteuer.