
Lebensversicherung ist nicht gleich Lebensversicherung. Lebensversicherungen können sehr vielseitig eingesetzt werden und spielen in der privaten Vermögensplanung immer wieder eine wichtige Rolle. Oft werden Sie als Pensionsvorsorge verwendet. Häufig finden Sie auch Anwendung als Tilgungsträger für endfällige Finanzierungen. Dies vor allem bei Immobilienfinanzierungen in fremder Währung.
Wir werden Lebensversicherungen besteuert?
Ihre Investments in Versicherungen werden mit einer Versicherungssteuer besteuert. Bei Einmalerlägen mit einer Laufzeit von mindestens 10 Jahren und bei regelmäßigen - z. B. monatlichen - im Wesentlichen gleich bleibenden Beiträgen beträgt die Versicherungssteuer 4%. In anderen Fällen beträgt diese 11%. Die Versicherungssteuer wird sofort an das Versicherungsunternehmen „mitüberwiesen“. Dieses leistet dann die Steuer an die Behörden.
Im Gegenzug dazu sind Kapitalleistungen aus Lebensversicherungsverträgen von der Einkommensteuer befreit. Mit der Versicherungssteuer ist das Thema Steuer grundsätzlich erledigt.
In Ausnahmefällen kann es zu einer nachträglichen Steuerpflicht bei Lebensversicherungen in Rentenform kommen; wenn z. B. die Summe der monatlichen Renten jenen Wert überschreitet, den Sie bekommen hätten, wenn Sie sich die Lebensversicherung in einer Einmalzahlung auszahlen lassen hätten.
Zahlungen in die Versicherung steuerlich absetzbar?
Lebensversicherungen werden oftmals für die Tilgung von endfälligen Krediten verwendet; beispielsweise für die Anschaffung der eigenen Praxis. Hier rückt natürlich die Frage in den Vordergrund, ob Sie die Zahlungen in die Lebensversicherung steuerlich verwerten können. Leider sind Ihre Zahlungen an die Versicherung steuerlich nicht abzugsfähig. Hier besteht kein Unterschied zu „normalen“ annuitätischen Krediten. Kapitaltilgungen sind generell steuerlich nicht absetzbar, da diese Aufwände über die Abschreibung der entsprechenden Investition steuerlich geltend gemacht werden. Abzugsfähig sind in allen Fällen nur die Zinsen.
Tipp
Informieren Sie sich vor jeder Investition, egal ob Sie Ihr Geld in Versicherungen, Wertpapieren, Immobilien etc. anlegen, ab welcher Veranlagungsdauer die Steuerbelastung am geringsten ist; bei Versicherungen beispielsweise ab etwa 10 Jahre. Die günstige steuerliche Behandlung müssen Sie sich in diesem Fall mit einer langen Laufzeit erkaufen.