
Sie sind Opfer des Madoff Betrugs? Wurde Ihnen für Ihren thesaurierenden „Madoff-Feeder-Funds“ (z.B. Primeo Select, Primeo Executive, Alpha Prime, Herald USA Segregated) Kapitalertragsteuer (KESt) abgezogen oder haben Sie die vorgetäuschten Erträge in Ihre Steuererklärung aufgenommen? Dann haben Sie in bestimmten Fällen die Möglichkeit, die zu Unrecht in Rechnung gestellte KESt bzw. die veranlagte Einkommensteuer rückerstatten zu lassen.
Sie haben die Fondserträge in die Steuererklärung aufgenommen?
In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit einen Wiederaufnahmeantrag bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt zu stellen. Wiederaufnahmen sind im Allgemeinen nur 3 Monate nach Bekanntwerden der Umstände, die zur Wiederaufnahme führen, möglich. Allerdings hat das Bundesministerium für Finanzen die Finanzämter angewiesen, Madoff-Geschädigte kulant zu behandeln.
Die abgeführte Einkommensteuer sollte Ihnen refundiert werden.
Es wurde Kapitalertragssteuer abgeführt?
In diesem Fall kann ein Antrag auf Erstattung der Kapitalertragssteuer gestellt werden.
Der Antrag muss innerhalb von 5 Jahren gestellt werden und ist somit für das Fondsgeschäftsjahr 2003, welches 2004 veranlagt wurde, bis spätestens 31.12.2009 einzubringen.
Für die Rückerstattung haben Sie nachzuweisen, dass Sie den „Madoff-Feeder-Funds“ vor dem 30. November 2008 gekauft haben und noch vor dem Auffliegen des Mega-Betruges nicht mit Gewinn verkauft haben. Weiters sind Bankbelege, die den KESt-Abzug bestätigen, dem Finanzamt vorzulegen.
Sollte bereits Ihre österreichische Depotbank einen Antrag zur Gutschrift der einbehaltenen Kapitalertragsteuer gestellt haben und war dieser erfolgreich, so ist die o. a. Vorgehensweise für Sie nicht mehr notwendig. Informieren Sie sich, ob Ihre Depotbank diesbezüglich etwas in die Wege geleitet hat.
Auch wenn der große Verlust durch das Madoff Betrugssystem nicht wettgemacht wird, so stellt die Rückerstattung der Steuerbelastung für fingierte Erträge doch ein kleines Trostpflaster dar.