Licht am Ende des Tunnels!
Im Juni wurde im Ministerrat der Gesetzesentwurf zur Ärzte-GmbH beschlossen und liegt jetzt im Parlament zur Begutachtung. Das Inkrafttreten soll noch in diesem Sommer erfolgen.
Der vorliegende Gesetzesentwurf ist unter
http://www.aekwien.at/aekmedia/Aerzte_GmbH.pdf nachzulesen.
Bei Durchsicht des Entwurfes fällt auf, dass für Ärzte-GmbH Gründungen weniger Einschränkungen als befürchtet vorliegen.
Im Detail sieht der Gesetzesentwurf vor, dass Ärzte-Gruppenpraxen wie bisher - in der Rechtsform der Offenen Gesellschaft (OG) - und auch neu als GmbH geführt werden können. Gesellschafter der Ärzte-GmbH dürfen nur Ärzte sein und sind zur Berufsausübung verpflichtet. Die Anstellung von Ärzten soll mit Ausnahme der Lehrpraxis nicht erlaubt sein.
Die Ärzte-GmbH soll unbeschränkt Ordinationshilfen anstellen können. Bei der Anzahl der Therapeuten gibt es eine Einschränkung. Maximal 5 Dienstnehmer dürfen pro Gesellschafter eingestellt werden, insgesamt maximal 30. Bei Radiologen, Pathologen, im Labor und im Bereich der physikalischen Medizin soll es bei der Anzahl der Dienstnehmer im Gesundheitswesen keine Einschränkungen geben. In der Rechtsform der GmbH können Gruppenpraxen erst gegründet werden, wenn es zwischen Ärztekammer und Wiener Gebietskrankenkasse einen Gesamtvertrag für Gruppenpraxen gibt, der auch die GmbH inkludiert. Für Wahl-Gruppenpraxen mit Leistungen ohne Kostenerstattung soll eine Bedarfsprüfung entfallen.
Es bleibt abzuwarten, ob es Änderungen des Gesetzesentwurfes geben wird und wie diese aussehen werden.