
Um das Spendenaufkommen nachhaltig zu erhöhen, ist schon bald die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für mildtätige (karitative) Zwecke sowie Spenden für Entwicklungszusammenarbeit Realität. Damit wird die bisher geltende Regelung zur Abzugsfähigkeit von Spenden ausgedehnt. Weiterhin nicht abzugsfähig bleiben Spenden an z.B. Tierschutz- und Umweltorganisationen. Die Neuregelung soll noch vor Ostern Gesetz werden.
Welche Spenden sind steuerlich begünstigt?
Schon bisher waren Spenden an bestimmte im Gesetz genannte begünstigte Institutionen (insbesondere im Bereich der Wissenschaft, Forschung und Erwachsenenbildung) steuerlich absetzbar. Auch Geld- und Sachspenden bei Katastrophenfällen (insbesondere Hochwasser, Erdrutsch- und Lawinenschäden) sind als Betriebsausgabe absetzbar, und zwar betraglich unbegrenzt. Voraussetzung ist jedoch, dass sie der Werbung dienen und auch so vermarktet werden.
Zukünftig sollen zusätzlich auch Spenden an Organisationen, die humanitäre und wohltätige Zwecke verfolgen, abzugsfähig sein. Dazu zählen etwa Vereine, die Personen bei materieller Not oder Personen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Gebrechen finanziell unterstützen. Darüber hinaus sollen zukünftig auch Spenden für die Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern steuerlich begünstigt sein.
Voraussetzung für die Absetzbarkeit Ihrer Spende ist, dass die jeweilige Organisation in der vom Finanzamt 1/23 in Wien erstellten Liste aufscheint.
Bis zu welcher Höhe können Sie Ihre Spende von der Steuer absetzen?
Als Privatperson können Sie Beträge bis zu maximal 10 % der Einkünfte des vorangegangen Kalenderjahres (nach Verlustausgleich) über die Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommenssteuererklärung geltend machen und von der Steuer absetzen. Bei Betrieben liegt diese Grenze bei 10 % des Gewinnes des vorangegangenen Geschäftsjahres.
Spendenwesen soll vereinfacht werden
Zukünftig müssen Sie der Hilfsorganisation bei jeder Spende Ihre Sozialversicherungsnummer oder die Kennnummer der Europäischen Krankenversicherungskarte bekannt geben. Dadurch dass die Organisation alle Informationen über Ihre getätigten Spenden an die Finanz weiterleitet, wird Ihre Spende direkt in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt und automatisch von der Steuer abgesetzt. Damit wird ein weiterer Schritt in Richtung vorausgefüllte Steuererklärung gesetzt.