Die Zeiten, in denen der Finanzminister sein Füllhorn über
uns Steuerpflichtige ausschüttete, gehören wohl endgültig der
Vergangenheit an. Statt Entlastungen verheißt die Zukunft nichts
Gutes: Höhere Steuern für Treibstoff, Tabak, Banken und
Aktien sowie Kürzungen bei Familien und Pflege. Grund genug, um die
bestehenden Begünstigungen heuer noch voll auszuschöpfen. Eine der
ergiebigsten Begünstigungen - und möglicherweise das letzte Geschenk des
Finanzministers - ist dabei der neue Gewinnfreibetrag.
Nur noch sieben Wochen trennen uns vom neuen Jahr. Höchste Zeit
also, um heuer noch Maßnahmen zu ergreifen, die Ihre Steuerlast für 2010
senken. Dabei steht Ihnen heuer eine besonders attraktive
Steuerbegünstigung zur Verfügung: der sogenannte Gewinnfreibetrag.
Während Sie im Vorjahr durch den Freibetrag für investierte Gewinne nur
10% Ihres Ordinationsgewinns steuerfrei belassen konnten, können heuer
ganze 13% Ihres Gewinns steuerfrei bleiben. Die maximale Steuerersparnis
kann bis zu € 50.000 betragen.
Zweiteilung der Begünstigung
Ob für Sie Handlungsbedarf besteht, entscheidet sich auf Basis Ihrer
voraussichtlichen Gewinnhöhe. Wenn Ihr Gewinn nämlich weniger als €
30.000 beträgt, haben Sie nichts zu veranlassen. Bei einem Jahresgewinn
bis zu dieser Höhe kommen Sie automatisch in den Genuss des sogenannten
Grundfreibetrags von 13%.
Erst ab einem höheren Gewinn müssen Sie eine Investitionsentscheidung
überdenken. Von dem diesen Betrag übersteigenden Gewinn können nämlich
auch 13% steuerfrei bleiben - allerdings nur dann, wenn Sie begünstigte
Investitionen wie medizinische Geräte, Ordinationsausstattung, EDV
(Hardware) oder bestimmt Wertpapiere, insbesondere Anleihen und
Anleihenfonds, tätigen. Neu ist, dass seit heuer auch Investitionen in
Gebäude und Mieterinvestitionen (z.B. Adaptierungskosten für die
gemietete Ordination) begünstigt sind.
Die Zweiteilung des Gewinnfreibetrags lässt sich wie folgt darstellen:
| Gewinn |
Begünstigung |
Voraussetzung
|
< € 30.000
|
Grundfreibetrag |
Keine |
> € 30.000
|
Investitionsbegünstigter
Gewinnfreibetrag
|
Anschaffung von abnutzbaren
körperlichen Anlagegütern oder
bestimmten Wertpapieren
|
Ein Beispiel soll die Wirkung des Gewinnfreibetrages verdeutlichen: Wenn
Sie 2010 beispielsweise einen Ordinationsgewinn von € 130.000
erwirtschaften, erhalten Sie für die ersten € 30.000 Gewinn des
Grundfreibetrag, also € 3.900 (das sind 13% von € 30.000). Der
investitionsbedingte Freibetrag macht € 13.000 (das sind 13% von €
100.000) aus. Investieren Sie diese € 13.000 in begünstigtes
Anlagevermögen, brauchen Sie lediglich € 113.110 (€ 130.000 - € 3.900 - €
13.000) von Ihrem Gewinn zu versteuern. Bei einer
Einkommenssteuerprogression von 50% wäre das ein Gesamtsteuervorteil von
immerhin € 8.450!
Damit Sie von dieser Begünstigung maximal profitieren können, müssen Sie
also Ihren voraussichtlichen Gewinn für das heurige Jahr von Ihrem
Steuerberater berechnen lassen und dann die entsprechenden Anschaffungen
vornehmen. Nutzen Sie die Zeit bis Jahresende - denn aus steuerlicher
Sicht kommt kaum etwas Besseres nach.