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12.11.2010 | Medizinische Berufe

Der Steuercountdown läuft

Die Zeiten, in denen der Finanzminister sein Füllhorn über uns Steuerpflichtige ausschüttete, gehören wohl endgültig der Vergangenheit an. Statt Entlastungen verheißt die Zukunft nichts Gutes: Höhere Steuern für Treibstoff, Tabak, Banken und Aktien sowie Kürzungen bei Familien und Pflege. Grund genug, um die bestehenden Begünstigungen heuer noch voll auszuschöpfen. Eine der ergiebigsten Begünstigungen - und möglicherweise das letzte Geschenk des Finanzministers - ist dabei der neue Gewinnfreibetrag.

Nur noch sieben Wochen trennen uns vom neuen Jahr. Höchste Zeit also, um heuer noch Maßnahmen zu ergreifen, die Ihre Steuerlast für 2010 senken. Dabei steht Ihnen heuer eine besonders attraktive Steuerbegünstigung zur Verfügung: der sogenannte Gewinnfreibetrag. Während Sie im Vorjahr durch den Freibetrag für investierte Gewinne nur 10% Ihres Ordinationsgewinns steuerfrei belassen konnten, können heuer ganze 13% Ihres Gewinns steuerfrei bleiben. Die maximale Steuerersparnis kann bis zu € 50.000 betragen.

Zweiteilung der Begünstigung
Ob für Sie Handlungsbedarf besteht, entscheidet sich auf Basis Ihrer voraussichtlichen Gewinnhöhe. Wenn Ihr Gewinn nämlich weniger als € 30.000 beträgt, haben Sie nichts zu veranlassen. Bei einem Jahresgewinn bis zu dieser Höhe kommen Sie automatisch in den Genuss des sogenannten Grundfreibetrags von 13%.

Erst ab einem höheren Gewinn müssen Sie eine Investitionsentscheidung überdenken. Von dem diesen Betrag übersteigenden Gewinn können nämlich auch 13% steuerfrei bleiben - allerdings nur dann, wenn Sie begünstigte Investitionen wie medizinische Geräte, Ordinationsausstattung, EDV (Hardware) oder bestimmt Wertpapiere, insbesondere Anleihen und Anleihenfonds, tätigen. Neu ist, dass seit heuer auch Investitionen in Gebäude und Mieterinvestitionen (z.B. Adaptierungskosten für die gemietete Ordination) begünstigt sind.

Die Zweiteilung des Gewinnfreibetrags lässt sich wie folgt darstellen:

 Gewinn  Begünstigung Voraussetzung
 < € 30.000
 Grundfreibetrag  Keine
 > € 30.000
Investitionsbegünstigter
Gewinnfreibetrag
Anschaffung von abnutzbaren
körperlichen Anlagegütern oder
bestimmten Wertpapieren

Ein Beispiel soll die Wirkung des Gewinnfreibetrages verdeutlichen: Wenn Sie 2010 beispielsweise einen Ordinationsgewinn von € 130.000 erwirtschaften, erhalten Sie für die ersten € 30.000 Gewinn des Grundfreibetrag, also € 3.900 (das sind 13% von € 30.000). Der investitionsbedingte Freibetrag macht € 13.000 (das sind 13% von € 100.000) aus. Investieren Sie diese € 13.000 in begünstigtes Anlagevermögen, brauchen Sie lediglich € 113.110 (€ 130.000 - € 3.900 - € 13.000) von Ihrem Gewinn zu versteuern. Bei einer Einkommenssteuerprogression von 50% wäre das ein Gesamtsteuervorteil von immerhin € 8.450!

Damit Sie von dieser Begünstigung maximal profitieren können, müssen Sie also Ihren voraussichtlichen Gewinn für das heurige Jahr von Ihrem Steuerberater berechnen lassen und dann die entsprechenden Anschaffungen vornehmen. Nutzen Sie die Zeit bis Jahresende - denn aus steuerlicher Sicht kommt kaum etwas Besseres nach.