Neuigkeiten aufbewahrt

Neuigkeiten können zwar an Aktualität verlieren, jedoch nie an Informationswert. Hier finden Sie bisherige Meldungen und Artikel zu unterschiedlichen Themen. Die Artikel sind jeweils einer Branche gemäß unserer Spezialisierung zugeordnet und können im Archiv durch Setzen von Häkchen eingeschränkt werden.


 
26.01.2009 | Freie Berufe

Steuerreform 2009 - Welche Neuerungen erwarten Sie?

Lange wurde diskutiert und seit November 2008 sind die Weichen für die Steuerreform 2009 gestellt. Die Koalitionspartner haben sich auf eine vorgezogene Steuerreform 2009 geeinigt und werden diese mit Wirkung per 1.1.2009 - also rückwirkend - beschließen.

Die wesentlichen Eckpunkte der Steuerreform 2009 sind die Senkung des Steuertarifs und die steuerliche Entlastung der Familien. Insgesamt werden € 2,2 Mrd. auf die Tarifentlastung bei der Lohn- und Einkommensteuer entfallen. € 500 Mio. sollen den Familien zu Gute kommen.


Neuer Lohn- bzw. Einkommensteuertarif


Die steuerfreie Jahreseinkommensgrenze soll von € 10.000 auf € 11.000 angehoben werden. Weiters sollen die Einkommensteuersätze reduziert bzw. die Tarifstufen angehoben werden. Die neuen Tarifstufen sind:

Einkommen Grenzsteuersatz
ab 2009

Grenzsteuersatz
bis 2008

bis € 11.000 (bisher € 10.000)
0 %
0 %
über € 11.000 (bisher € 10.000) bis € 25.000 (unverändert)
36,5 %
38,333 %
über € 25.000 bis € 60.000 (bisher € 51.000)
43,2143 %
43,596 %
über € 60.000 (bisher € 51.000)
50 %
50 %


Freibetrag für einkommensteuerpflichtige Selbständige

Für Unternehmer ist geplant, den Freibetrag für investierte Gewinne („FBiG“) attraktiver zu gestalten. Konkret soll der FBiG ab 2010 von 10% auf 13% erhöht und auf alle betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten - also auch auf bilanzierende Unternehmer - ausgeweitet werden. Bei Jahresgewinnen bis zu € 30.000 sollen zukünftig keine Investitionen mehr zur Geltendmachung des FBiG erforderlich sein. Der FBiG wird in „Gewinnfreibetrag“ umbenannt.

Im Gegenzug soll die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne gestrichen werden.


Familien mit Kindern werden entlastet

Die Familien dürfen sich zusätzlich zur ab 2008 wirksam gewordenen 13. Familienbeihilfe auf die Einführung eines Kinderfreibetrages in Höhe von € 220 pro Kind und Jahr freuen, der von der Steuerbasis abgesetzt wird.

Außerdem soll der monatlich ausbezahlte Kinderabsetzbetrag von € 50,90 auf € 58,40 pro Kind erhöht werden.

Weiters ist geplant, die lang geforderte Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten umzusetzen. Künftig sollen Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zum 10. Lebensjahr mit bis zu € 2.300 pro Kind und pro Jahr steuerlich absetzbar werden.

Darüber hinaus können Sie als Arbeitgeber Zuschüsse für die Betreuung von Kindern bis zu € 500 pro Kind und Jahr steuerfrei an Ihre Arbeitnehmer ausbezahlen.


Konjunkturpaket als Anreiz für höhere bzw. vorgezogene Investitionen

Als wachstums- und beschäftigungsfördernde Maßnahme beabsichtigt die Bundesregierung ein weiteres Konjunkturpaket umzusetzen. Dieses Paket beinhaltet etwa eine für die Jahre 2009 und 2010 befristete 30%-ige vorzeitige Abschreibung auf bestimmte körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.


Wir raten Ihnen, die weiteren Entwicklungen im Auge zu behalten und vorausschauend auf die sich abzeichnenden steuerlichen Änderungen zu reagieren.