
Hilft eine Einladung zum Ärzteball beim Steuer sparen? Leider nein! Balleinladungen fallen laut Finanz unter die berühmt-berüchtigten Repräsentationsaufwendungen. Diese sind seit jeher ein rotes Tuch für die Betriebsprüfer.
Kultur ohne Steuerabzug
Auch bei nicht so kostspieligen Einladungen wie Theater- oder Konzertbesuchen unterstellt Ihnen der Fiskus, dass Sie damit mehrheitlich Ihr gesellschaftliches Ansehen fördern wollen und streicht Ihnen die Ausgaben gnadenlos aus der Steuererklärung.
Das gleiche gilt für Ihre Kosten für den eigenen Ballbesuch wie Ballkarte, Ballkleidung, Bewirtung, etc.. Auch diese Kosten fallen unter die nicht abzugfähigen Repräsentationsaufwendungen.
Repräsentation versus Vergnügen
Da hilft leider auch nicht das Argument, dass Sie den Ärzteball nur besuchen, um mit Arztkollegen neue Geschäftskontakte zu knüpfen. Die Finanz wird entgegnen, dass die berufliche Veranlassung nicht überwiegt und der private Repräsentationsgedanke eindeutig im Vordergrund steht. Überspitzt formuliert: Die betriebliche Veranlassung eines Ballbesuchs wird durch den hohen Spaßfaktor des Steuerzahlers wettgemacht.