Neuigkeiten aufbewahrt

Neuigkeiten können zwar an Aktualität verlieren, jedoch nie an Informationswert. Hier finden Sie bisherige Meldungen und Artikel zu unterschiedlichen Themen. Die Artikel sind jeweils einer Branche gemäß unserer Spezialisierung zugeordnet und können im Archiv durch Setzen von Häkchen eingeschränkt werden.


 
05.02.2008 | Medizinische Berufe

Steuersparen beim Ärzteball?

Hilft eine Einladung zum Ärzteball beim Steuer sparen? Leider nein! Balleinladungen fallen laut Finanz unter die berühmt-berüchtigten Repräsentationsaufwendungen. Diese sind seit jeher ein rotes Tuch für die Betriebsprüfer.

Kultur ohne Steuerabzug

Auch bei nicht so kostspieligen Einladungen wie Theater- oder Konzertbesuchen unterstellt Ihnen der Fiskus, dass Sie damit mehrheitlich Ihr gesellschaftliches Ansehen fördern wollen und streicht Ihnen die Ausgaben gnadenlos aus der Steuererklärung.

Das gleiche gilt für Ihre Kosten für den eigenen Ballbesuch wie Ballkarte, Ballkleidung, Bewirtung, etc.. Auch diese Kosten fallen unter die nicht abzugfähigen Repräsentationsaufwendungen.

Repräsentation versus Vergnügen

Da hilft leider auch nicht das Argument, dass Sie den Ärzteball nur besuchen, um mit Arztkollegen neue Geschäftskontakte zu knüpfen. Die Finanz wird entgegnen, dass die berufliche Veranlassung nicht überwiegt und der private Repräsentationsgedanke eindeutig im Vordergrund steht. Überspitzt formuliert: Die betriebliche Veranlassung eines Ballbesuchs wird durch den hohen Spaßfaktor des Steuerzahlers wettgemacht.