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07.01.2008 | Medizinische Berufe

Neue Werte in der Sozialversicherung für 2008

Wie jedes Jahr ändern sich auch zum Beginn des nächsten Jahres viele für Sie relevante Beträge in der Sozialversicherung. So steigt zB die monatliche Höchstbeitragsgrundlage ab 1.1.2008 von bisher 3.840 € auf 3.930 €, die Geringfügigkeitsgrenze steigt von bisher 341,16 € auf 349,01 €. Einen Überblick über sämtliche Sozialversicherungswerte finden Sie in der beiliegenden Tabelle.


ASVG

Geringfügigkeitsgrenze
täglich € 26,80 monatlich € 349,01
Grenze für pauschalierte Dienstgeberabgabe monatlich € 523,52
Höchstbeitragsgrundlage (HBGL) Laufender Bezug € 3.930,00 Sonderzahlungen € 7.860,00
Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne SZ € 4.585,00
Jährliche Höchstbeitragsgrundlage
€ 55.020,00

Achtung! Die Krankenversicherungsbeiträge werden um 0,15% erhöht. Dabei entfällt bei Angestellten 0,07 auf den Dienstnehmer und 0,08 auf den Dienstgeber. Bei Arbeitern trägt der Dienstgeber die gesamte Erhöhung. Weiters wird der IE-Beitrag von 0,7 auf 0,55% gesenkt. Beachten Sie jedoch, dass die geplante Beitragsänderung erst vom Gesetzgeber beschlossen werden muss.
Lohnnebenkosten zusätzlich zur SV

DB 4,5 %
Kommunalsteuer 3 %
DGA/Woche/DN € 0,72
DZ (Sbg.) 0,43 %
DZ (Vbg.) 0,39 %
DZ (K, NÖ, Stmk. ) 0,42 %
DZ (OÖ) 0,39 %
DZ (Wien) 0,40 %
DZ (Bgld., T) 0,44 %

Beachten Sie bitte, dass bei DB, DZ und Kommunalsteuer bei einer Gesamtlohnsumme von insgesamt maximal € 1.460,00 der Freibetrag in Höhe von € 1095,00 abgezogen werden kann. Nur eine dabei verbleibende Differenz ist dem DB, DZ und der Kommunalsteuer zu unterziehen. Liegt die Gesamtlohnsumme unter € 1.095,00 dann fällt kein DB, DZ oder Kommunalsteuer an