Wie jedes Jahr ändern sich auch zum Beginn des nächsten Jahres viele für Sie relevante Beträge in der Sozialversicherung. So steigt zB die monatliche Höchstbeitragsgrundlage ab 1.1.2008 von bisher 3.840 € auf 3.930 €, die Geringfügigkeitsgrenze steigt von bisher 341,16 € auf 349,01 €. Einen Überblick über sämtliche Sozialversicherungswerte finden Sie in der beiliegenden Tabelle.
ASVG
Geringfügigkeitsgrenze
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täglich € 26,80 |
monatlich € 349,01 |
| Grenze für pauschalierte Dienstgeberabgabe |
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monatlich € 523,52 |
| Höchstbeitragsgrundlage (HBGL) |
Laufender Bezug € 3.930,00 |
Sonderzahlungen € 7.860,00 |
| Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne SZ |
€ 4.585,00 |
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Jährliche Höchstbeitragsgrundlage
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€ 55.020,00 |
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Achtung! Die Krankenversicherungsbeiträge werden um 0,15% erhöht. Dabei entfällt bei Angestellten 0,07 auf den Dienstnehmer und 0,08 auf den Dienstgeber. Bei Arbeitern trägt der Dienstgeber die gesamte Erhöhung. Weiters wird der IE-Beitrag von 0,7 auf 0,55% gesenkt. Beachten Sie jedoch, dass die geplante Beitragsänderung erst vom Gesetzgeber beschlossen werden muss.
Lohnnebenkosten zusätzlich zur SV
| DB |
4,5 % |
| Kommunalsteuer |
3 % |
| DGA/Woche/DN |
€ 0,72 |
| DZ (Sbg.) |
0,43 % |
| DZ (Vbg.) |
0,39 % |
| DZ (K, NÖ, Stmk. ) |
0,42 % |
| DZ (OÖ) |
0,39 % |
| DZ (Wien) |
0,40 % |
| DZ (Bgld., T) |
0,44 % |
Beachten Sie bitte, dass bei DB, DZ und Kommunalsteuer bei einer Gesamtlohnsumme von insgesamt maximal € 1.460,00 der Freibetrag in Höhe von € 1095,00 abgezogen werden kann. Nur eine dabei verbleibende Differenz ist dem DB, DZ und der Kommunalsteuer zu unterziehen. Liegt die Gesamtlohnsumme unter € 1.095,00 dann fällt kein DB, DZ oder Kommunalsteuer an