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05.10.2010 | Medizinische Berufe

Zahlungsaufschub bei der Finanz

Wie Manna fällt das Geld bekanntlich nicht vom Himmel. Und so kann es mitunter vorkommen, dass Sie Ihre Steuerschulden nicht zeitgerecht zahlen können. Was tun in so einem Fall? "Anschreiben lassen" können Sie bei der Finanz leider nicht. Aber ein Zahlungsaufschub ist in der Regel drin.

Kommen Sie mit Ihren Steuerzahlungsterminen nicht zu Rande, können Sie beim Finanzamt einen Zahlungsaufschub beantragen. Sie haben dabei die Wahl zwischen zwei Varianten: Entweder Sie stellen einen Stundungsantrag damit die Steuer erst zu einem späteren Termin fällig wird oder Sie treffen mit der Finanzbehörde eine Ratenvereinbarung.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben
Wenn Sie eine Stundung beantragen, schieben Sie damit das Fälligkeitsdatum Ihrer Steuerschuld hinaus. Durch diesen Antrag ersparen Sie sich Säumniszuschläge, die Ihnen vom Finanzamt vorgeschrieben werden, wenn Sie Ihre Schulden nicht fristgerecht zahlen. Außerdem vermeiden Sie dadurch gegebenenfalls, dass der Exekutor unerwartet vor Ihrer Tür steht.

Wichtig ist, dass Sie den Antrag spätestens am Fälligkeitstag einbringen. Außerdem müssen Sie triftige Gründe anführen, warum Sie die Abgaben nicht entrichten können. Hat Sie eine plötzliche Krankheit dahingestreckt oder war die Ordination über die Sommermonate geschlossen, sodass Sie jederzeit einen Liquiditätsengpass haben? Hat Ihr Sohn etwa geheiratet und mussten Sie ihm für den Hausstand eine Hochzeitsausstattung besorgen? Was auch immer der Grund dafür ist, dass Sie um einen Zahlungsaufschub ersuchen - es sollte nachvollziehbar sein, warum derzeit eine wirtschaftliche Notlage bei Ihnen vorliegt.

Kein Kredit zum Nulltarif
Ist der Grund nachvollziehbar und sind Sie in der Vergangenheit nicht durch eine schlechte Zahlungsmoral bei den Finanzrückständen aufgefallen, dann wir das Finanzamt Ihrem Ansuchen aller Voraussicht nach Folge leisten. Freilich gewährt Ihnen die Finanz keinen Kredit zum Nulltarif, sonder zu stolzen Zinsen: Ganze 4,38% pro Jahr müssen Sie derzeit dafür berappen. Prüfen Sie, ob diese Zinsen nicht besser durch Ihren Betriebsmittelkredit abgedeckt werden können - Bankzinsen sind nämlich abzugsfähig; Finanzamtszinsen dagegen in der Regel nicht.

Ratenzahlungen an die Finanz
Alternativ zur Stundung können Sie dem Finanzamt - zu den obigen Konditionen - auch Ratenzahlungen anbieten. Sie stottern dabei Ihren Steuerrückstand über einen bestimmten Zeitraum ab. Sie sind gut beraten, den Abstattungsplan peinlichst genau einzuhalten, da bei Terminverlust der gesamte Steuerrückstand auf einmal fällig wird.

Wenn Sie also sehen, dass es knapp wird mit Ihren Finanzen, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater überlegen, welchen Zahlungsaufschub Sie am besten mit der Finanz vereinbaren.

Am besten freilich ist, wenn Sie es erst gar nicht soweit kommen lassen. Spare in der Zeit, dann hast Du in der Not - diese Devise könnte von einem Steuerberater stammen. Denn wenn Sie monatliche Überweisungen auf ein Steuervorsorgekonto tätigen, bleibt Ihnen so mancher Kanossagang beim Finanzamt erspart.