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27.06.2008 | Medizinische Berufe

Zweitordinationen im Visier der Finanz

Vielleicht haben Sie schon einmal mit dem Gedanken gespielt, eine Zweitordination zu eröffnen? Dabei rückt die Frage nach der steuerlichen Behandlung in den Vordergrund.


Plausible Begründung ist entscheidend!

Damit Ihre Zweitordination absetzbar ist, müssen Sie der Finanz plausible Argumente vorlegen. Gründe für das Führen einer Zweitordination sind die Erreichbarkeit außerhalb der allgemeinen Ordinationszeiten sowie das Erbringen von privaten Leistungen. Je größer die Entfernung zwischen den beiden Ordinationen ist, desto leichter ist die Absetzbarkeit möglich. Das gleiche gilt, wenn die Zweitordination in der Nähe Ihres Wohnsitzes liegt.


Vorsicht bei Zweitordinationen im privaten Wohnhaus!

Befindet sich Ihre Zweitordination in Ihrem privaten Wohnhaus, wird die Finanz hellhörig und hinterfragt ganz genau, warum diese unbedingt notwendig ist.

Wichtig ist, dass Sie die Räumlichkeiten der Wahlarztordination ausschließlich betrieblich nutzen und die Ordination entsprechend ausgestattet ist, so dass medizinische Tätigkeiten ausgeübt werden können.

Nur dann steht einer steuerlichen Absetzbarkeit nichts mehr im Wege!