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08.01.2008 | Internationale Unternehmen

Auslandsleasing von PKWs: Die unendliche Geschichte

Leasen Sie Ihren Firmen-PKW beispielsweise in Deutschland, so sieht das österreichische Steuerrecht eine sog. „Eigenverbrauchsbesteuerung“ vor. In Deutschland können Sie sich die Vorsteuer für Ihre Leasingraten zwar rückerstatten lassen. in Österreich müssen Sie diese Leasingraten jedoch der Umsatzsteuer unterwerfen und an das Finanzamt abführen.

Verlängerung bis 2011


Die derzeitige Regelung wird von der EU-Kommission als nicht EU-rechtskonform beurteilt; in Folge hat sie bereits Ende 2006 eine Stellungnahme an Österreich gerichtet und Klage beim EuGH eingebracht. Das Finanzministerium, kurz BMF, zeigt sich davon offenbar unbeeindruckt und verlängert neuerlich die Eigenverbrauchsbesteuerung im neuen Abgabensicherungsgesetz, das derzeit als Regierungsvorlage vorliegt; und zwar auf Ende 2010.

Der Hintergrund: Das Finanzministerium rechnet damit, dass es bald zu einer EU-weiten Änderung der Leistungsortbestimmung beim Leasing kommt; künftig soll – so die Hoffnung des BMF – die deutsche Leasinggesellschaft nicht mehr am Unternehmerort, sondern am Empfängerort steuerpflichtig werden. Dadurch würde es durch das reverse charge –System zum Übergang der Steuerpflicht auf den österreichischen Unternehmer kommen, der sich seinerseits die Vorsteuer für PKW-Leasing nicht holen kann. Diese EU-weite Änderung würde das Leasen von PKWs im Ausland obsolet machen. Derzeit beraten die EU-Finanzminister über diese Neuerung. Erst im Dezember könnte es zu einer Einigung kommen. Ob sich also die Hoffnung des BMF bewahrheitet, bleibt abzuwarten.

Gute Chance bei Berufung


Aufgrund der voraussichtlichen EU-Widrigkeit der Eigenverbrauchsbesteuerung bestehen gute Chancen, in einem eventuellen Berufungsverfahren gegen die Eigenverbrauchsbesteuerung vorzugehen.