
Spenden sind für Unternehmer vor allem in der Weihnachtszeit ein beliebtes Mittel um ihrer sozialen Verantwortung nachzukommen. Dabei stellt sich die Frage, inwieweit diese Spenden von der Steuerbemessungsgrundlage abgesetzt werden können.
Charity mit Steuerspareffekt
Grundsätzlich sind Spenden in Österreich nicht abzugsfähig! Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen können Spenden als Betriebsausgabe abgezogen werden:
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Abzugsfähig sind Spenden zur Durchführung von Forschungsaufgaben oder der Erwachsenenbildung, wenn sie ganz bestimmten Organisationen (zB Universitäten) zukommen. Außerdem wird mit Bescheid bestimmten Organisationen die Eigenschaft als begünstigter Spendenempfänger zuerkannt. Die vollständige Liste kann unter www.bmf.gv.at abgerufen werden.
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Unabhängig vom Einsatz der Spende können Spenden an bestimmte Organisationen (zB öffentliche Museen) jedenfalls abgezogen werden.
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Zur Unterstützung von Katastrophenfällen sind Spenden dann abzugsfähig, wenn sie der Werbung dienen.