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08.01.2008 | Medizinische Berufe

Weihnachtszeit ist Spendenzeit

Spenden sind für Unternehmer vor allem in der Weihnachtszeit ein beliebtes Mittel um ihrer sozialen Verantwortung nachzukommen. Dabei stellt sich die Frage, inwieweit diese Spenden von der Steuerbemessungsgrundlage abgesetzt werden können.

Charity mit Steuerspareffekt


Grundsätzlich sind Spenden in Österreich nicht abzugsfähig! Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen können Spenden als Betriebsausgabe abgezogen werden:


  • Abzugsfähig sind Spenden zur Durchführung von Forschungsaufgaben oder der Erwachsenenbildung, wenn sie ganz bestimmten Organisationen (zB Universitäten) zukommen. Außerdem wird mit Bescheid bestimmten Organisationen die Eigenschaft als begünstigter Spendenempfänger zuerkannt. Die vollständige Liste kann unter www.bmf.gv.at abgerufen werden.
  • Unabhängig vom Einsatz der Spende können Spenden an bestimmte Organisationen (zB öffentliche Museen) jedenfalls abgezogen werden.
  • Zur Unterstützung von Katastrophenfällen sind Spenden dann abzugsfähig, wenn sie der Werbung dienen.
Werbeeffekt ist wichtig

Daneben sieht die Finanzverwaltung zusätzlich bestimmte Spenden als abzugsfähig an (zB Spende eines Krankenwagens an das Rote Kreuz, wenn ein Firmenlogo auf dem Auto angebracht wird).

Nicht abzugsfähig sind in Österreich allgemeine Spenden für soziale oder humanitäre Zwecke.